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Aufzughersteller Schindler geht gegen Kartell-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vor

Archivmeldung vom 18.07.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.07.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Hochhaustürme des EuGH auf dem Luxemburger Kirchberg-Plateau Bild: de.wikipedia.org
Hochhaustürme des EuGH auf dem Luxemburger Kirchberg-Plateau Bild: de.wikipedia.org

Eines der spektakulärsten Kartellamtsverfahren der letzten Jahre ist für die EU-Kommission noch nicht ausgestanden. Der Aufzughersteller Schindler will gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) Berufung einlegen, berichtet der "Spiegel". Das Gericht bestätigte vergangene Woche die Rechtmäßigkeit einer Kartellstrafe gegen die Aufzughersteller Schindler, Otis und Kone. Die EU-Kommission belangte die drei Unternehmen sowie ThyssenKrupp im Jahr 2007 mit einem Bußgeld in Höhe von knapp einer Milliarde Euro.

Es war eine der höchsten Summen, die je als Strafe wegen illegaler Preisabsprachen ausgesprochen wurde. Alle vier klagten gegen das Bußgeld. Lediglich für ThyssenKrupp reduzierte der EuGH die Strafe von 480 Millionen Euro auf 320 Millionen Euro.

Nach Ansicht der Richter hat die EU-Kommission eine zu hohe Strafe angesetzt, weil sie ThyssenKrupp zu Unrecht als Wiederholungstäter ansah. Die übrigen Wettbewerber wollen sich mit dem Urteil nicht abfinden. Neben Schindler erwägen auch Otis und Kone, gegen das Urteil des EuGH Berufung einzulegen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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