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Familienunternehmer fordern Reform des Kündigungsschutzes

Archivmeldung vom 19.11.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.11.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Die Familienunternehmer starten einen neuen Anlauf, eine Reform des Kündigungsschutzes auf die politische Agenda zu heben. Das berichtet das "Handelsblatt" (Donnerstagsausgabe). Ihr Vorschlag für eine Gesetzesnovelle: Arbeitgeber, die Mitarbeitern eine Abfindung zusichern, dürfen das Arbeitsverhältnis auch ohne Begründung kündigen. Der Beschäftigte verzichte auf sein Klagerecht und die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung. So steht es der Zeitung zufolge in einem Positionspapier des Verbandes "Die Familienunternehmer".

Der Verband erhoffe sich mehr Flexibilität für die Unternehmen und eine Entlastung der Arbeitsgerichte: "Wir setzen nur die gängige Praxis um", sagt Barbara Pommer, die im Verband die Kommission Arbeitsmarktpolitik leitet. In mehr als 95  Prozent der Fälle ende ein Kündigungsschutzprozess heute mit einem Vergleich. Dabei gehe es um die Höhe der Abfindung, selten um die Weiterbeschäftigung. Das heutige Recht sei teuer, beschäftigungsfeindlich und führe zu "absurden Situationen", heißt es der Zeitung zufolge in dem Positionspapier. Denn ein entlassener Mitarbeiter, der ein Kündigungsschutzverfahren einfach "aussitze", könne vor Gericht in der Regel eine höhere Abfindung erwarten als jemand, der sich schon aktiv um einen neuen Arbeitsplatz bemühe. Für die Arbeitgeber dagegen seien die Folgen einer Kündigung kaum zu kalkulieren, deshalb hielten sie sich bei der Einstellung neuer Mitarbeiter zurück. Als Höhe der Abfindung schwebt den Familienunternehmern ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr vor – wie im Fall betriebsbedingter Kündigungen. Natürlich stehe es dem Gesetzgeber aber frei, eine andere Größenordnung festzulegen. In den ersten zwölf Monaten sollen Arbeitgeber ihren Beschäftigten jedoch auch ohne Abfindung fristgerecht kündigen dürfen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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