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Netzagentur will weniger Betriebe von Stromkosten befreien

Archivmeldung vom 04.12.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.12.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen — BNetzA —
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen — BNetzA —

Die Bundesnetzagentur verschärft die Bedingungen, nach denen Unternehmen von der Zahlung von Entgelten für die Nutzung des Stromnetzes befreit werden können. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Mittwochausgabe).

Nur noch jene Unternehmen sollen ab Januar in den Genuss um bis zu 80 Prozent reduzierter Kosten kommen, die eine Stromabnahme von mehr als 100 Kilowatt von den Hauptzeiten des Stromverbrauchs in Randzeiten verlagern. Damit würden die Bedingungen in den unteren Netzebenen verschärft, "um zukünftig auch dort nur dann ein reduziertes Netzentgelt zu gewähren, wenn tatsächlich maßgeblich zur Entlastung des Netzes beigetragen wird".

Fachleute gingen davon aus, dass damit rund ein Drittel der Anträge auf Befreiung oder Kostenreduzierung künftig hinfällig werde. Das gelte aber nicht für die Betriebe, die bereits über einen Bescheid verfügten. Für sie gelte eine Übergangsfrist bis Anfang 2015. Die Zahl der Anträge auf Befreiung von den Netzentgelten war voriges und dieses Jahr sprunghaft gestiegen. Die Kosten dafür belaufen sich laut Netzbetreiber 2013 auf mehr als 800 Millionen Euro. Aus der Politik waren deshalb die Rufe lauter geworden, die Zahl der Befreiungen einzudämmen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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