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Gebauer-Anwalt Kubicki: Piëch und Pischetsrieder haben sich entweder sehendes Auges blind gestellt oder von der Super-Sonder-Behandlung im Vergnügungsumfeld Bescheid gewusst

Archivmeldung vom 28.11.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.11.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Ex-VW-Vorstandschef Bern Pischetsrieder und der frühere VW-Chef und heutige Aufsichtsratschef Ferdinand Piëch haben sich im Umfeld der Rotlicht-Affäre bei VW "entweder sehenden Auges blind gesellt" oder von der Super-Sonder-Behandlung im Vergnügungsumfeld ausführlich Bescheid gewusst.

Weil das nach Ansicht von Wolfgang Kubicki, Anwalts eines der Hauptbeschuldigten in der Affäre, Ex-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer, völlig klar sei, werde er heute im Prozess zunächst die Vernehmung von Pischetsrieder beantragen, sagte Kubicki in einem Interview mit der "Leipziger Volkszeitung".

"Ob Herr Piëch davon Kenntnis hatte, ob und wie Herr Volkert im Einzelnen über Bordell-Besuche Bescheid wusste, weiß ich nicht. Herr Piëch wusste und wollte jedenfalls, dass Herr Volkert und andere Mitglieder des Gesamtbetriebsausschusses eine besonders pflegliche Sonderbehandlung bekommen, die weit über das übliche Maß hinaus ging", so der Anwalt. Zudem gebe es keine plausible Erklärung für einen ahnungslosen Piëch, meinte Kubicki. "Wenn er nicht Bescheid gewusst hätte, hat er sich sehenden Auges blind gemacht." Die "unstreitige" Ausschaltung der Revision für das so genannte "Hartz-Konto 1860", aus dem die Sonderbehandlung finanziell VW-intern gespeist wurde, habe nur vom Vorstandsvorsitzenden selbst angeordnet werden können. Im Konzern seien sämtliche Ausgaben als nichtabzugsfähige Betriebsausgaben verbucht worden. "Es sind Eigenbelege meines Mandanten - über vier Jahre hinweg 900 000 Euro - wie geldwerter Vorteil zu Gunsten der Arbeitnehmer, also als lohnsteuerpflichtig, behandelt worden. Das allein zeigt, dass mindestens der Finanzvorstand, wahrscheinlich aber auch der Vorstandsvorsitzende, gewusst hat, dass das Ausgaben sind, die nicht Betriebsausgaben im Sinne des Gesetzes waren", sagte Kubicki.

Der bereits verurteilte ehemalige VW-Manager Peter Hartz habe bei einer Vernehmung durch die Wirtschaftsprüfer erklärt, die Budgetüberschreitungen seines Kontos seien bis ins Detail mit dem Vorstand erörtert worden. "Also müssen wir den Ex-Vorstandsvorsitzenden fragen, was dort gesagt worden ist. Und er muss uns erklären, warum er einmal im Jahr das Werksflugzeug von VW zur Verfügung gestellt hat, damit Herr Dr. Hartz mit Ehefrau und die Gesamtbetriebsräte mit ihren Ehefrauen zwei bis drei Tage in Europa Vergnügungsreisen unternehmen konnten", begründete Kubicki sein für heute angekündigtes Vorgehen vor Gericht.

Quelle: Pressemitteilung Leipziger Volkszeitung


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