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Kabinett billigt minimal höhere Mindestlöhne für Gebäudereiniger und Dachdecker

Archivmeldung vom 21.02.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.02.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Reinigungskraft: ist oft Chemikalien ausgesetzt. Bild: pixelio.de, Rainer Sturm
Reinigungskraft: ist oft Chemikalien ausgesetzt. Bild: pixelio.de, Rainer Sturm

Für die rund 600.000 Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk und die etwa 60.000 Arbeitnehmer im Dachdecker-Handwerk gelten rückwirkend zum 1. Januar höhere Mindestlöhne. Das geht aus Verordnungen des Bundesarbeitsministeriums hervor, die am Mittwoch vom Bundeskabinett gebilligt werden sollen. Sie liegen der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vor.

Für die Gebäudereiniger der Lohngruppe 1 in Westdeutschland steigt der Mindestlohn demnach von bisher zehn auf 10,30 Euro pro Stunde, in Ostdeutschland von 9,05 auf jetzt 9,55 Euro. Gelernte Dachdecker erhalten statt 12,25 Euro nun mindestens 12,90 Euro pro Stunde. Allerdings sinkt der Mindestlohn für ungelernte Kräfte von 12,25 auf 12,20 Euro. Bei den Gebäudereinigern soll das Mindestentgelt ab 1. Dezember 2020 in Ost- und Westdeutschland für die oberste Lohngruppe einheitlich 10,80 Euro pro Stunde betragen. Mit den Verordnungen werden die Branchen-Mindestlöhne für allgemeinverbindlich erklärt, die Ende 2017 von den Tarifvertragsparteien ausgehandelt worden waren. Dadurch wird die Tarifeinigung auch auf nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgedehnt.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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