Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Wirtschaft Gasumlage soll bei 2,419 Cent pro Kilowattstunde liegen

Gasumlage soll bei 2,419 Cent pro Kilowattstunde liegen

Archivmeldung vom 15.08.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.08.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Wegen hoher Gaspreise erhöht der Staat nochmal die Preise (Symbolbild)
Wegen hoher Gaspreise erhöht der Staat nochmal die Preise (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Die Höhe der geplanten Gasumlage soll 2,419 Cent pro Kilowattstunde betragen. Das teilte der Marktkoordinator Trading Hub Europe (THE) am Montag mit. Sie liegt damit im Bereich der zuletzt vom Bundeswirtschaftsministerium genannten Spanne zwischen 1,5 und 5 Cent je Kilowattstunde. Die entsprechende Rechtsverordnung soll ab 1. Oktober greifen und am 1. April 2024 enden.

Alle Gasverbraucher sollen die Umlage zahlen, um durch Lieferkürzungen Russlands in Schieflage geratene Gasimporteure zu stabilisieren. Das Wirtschaftsministerium geht aber von etwas Zeitverzug aus, bis die Umlage tatsächlich bei allen Verbrauchern ankommt. Sie wird monatlich abgerechnet und kann alle drei Monate angepasst werden.

Die jetzt beschlossene Höhe von zunächst 2,419 Cent bedeutet deutliche Mehrkosten für die Verbraucher im Jahr, bei einem Durchschnittsverbrauch von 12.000 Kilowattstunden rund 290 Euro ohne Mehrwertsteuer. Hinzu kommen weitere reguläre Preissteigerungen, die schrittweise bei den Kunden ankommen dürften. Die Maßnahme ist umstritten, auch weil zahlreiche Fragen noch ungeklärt sind. So ist bei vielen Gasanbietern noch unklar, ob sie die Umlage fristgerecht an Kunden weitergeben können. Der Umgang mit Abnehmern mit Preisgarantien ist zum Beispiel noch nicht geklärt. Strittig ist zudem, ob auch noch Mehrwertsteuer auf die Umlage obendrauf kommt. Die Bundesregierung hatte die EU zuletzt um eine Ausnahme gebeten, um auf die Erhebung der Mehrwertsteuer verzichten zu können.  Das europäische Recht sieht eine solche Ausnahme allerdings bisher nicht vor.

Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass die ganze Maßnahme vor Gericht landet, bis hin zu einer Verfassungsklage. Der Staatsrechtler Hanno Kube hatte bereits Anfang August der dts Nachrichtenagentur gesagt, die Gasumlage werfe nicht nur ökonomisch, sondern auch rechtlich schwierige Fragen auf. Trotz der zahlreichen offenen Fragen hatte das Wirtschaftsministerium zuletzt bekräftigt, an der Einführung zum 1. Oktober festzuhalten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte pokal in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige