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Versicherungswirtschaft: Rückabwicklung von Riester-Verträgen wäre verfassungswidrig

Archivmeldung vom 14.04.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.04.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Daniel Gast / pixelio.de
Bild: Daniel Gast / pixelio.de

Die deutsche Versicherungswirtschaft hält eine Rückabwicklung von Riester-Verträgen für verfassungswidrig. Das sei zwar technisch möglich, sagte der Geschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Peter Schwark, dem Tagesspiegel (Freitagausgabe), aber rechtlich nicht. "Verträge sind einzuhalten", sagte Schwark.

Das gelte auch für die zugesagte staatliche Förderung: "Auch hinsichtlich der Förderung ist der verfassungsrechtliche Grundsatz des Vertrauensschutzes einzuhalten", forderte der GDV-Geschäftsführer.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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