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Bundesnetzagentur verhängt Zwangsgeld gegen Care Energy

Archivmeldung vom 22.12.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.12.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

"Selbstverständlich wird gegen diesen Beschluss Einspruch erhoben. Der Umstand wie hier mit uns als Energiedienstleister umgegangen wird, zeigt einmal mehr, dass es der Bundesnetzagentur nicht darum geht, für den Verbraucher tätig zu sein. Vielmehr wird der Verbraucher vorgeschoben, um Unternehmen welche unliebsam für die Branche arbeiten vom Markt zu verdrängen, um mit den Worten der Bundesnetzagentur zu sprechen: Solche Unternehmen zu zerschlagen. Eine Rechtsbeugung, welche ihresgleichen sucht. Damit ist jetzt Schluss und diesen Machenschaften muss eine Ende bereitet werden", so der Inhaber und Geschäftsführer der Care-Energy Martin Richard Kristek.

Um keine Verwirrungen aufkommen zu lassen, hier nochmals der Text der Bundesnetzagentur in ihrer Pressemitteilung:

"Homann: "Care Energy ist nach unserer Auffassung ein gewöhnlicher Stromlieferant."

Die Bundesnetzagentur hat heute gegen die Care-Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co. KG ein Zwangsgeld in Höhe von 400.000 Euro wegen Nichtvorlage der Anzeige der Energiebelieferung verhängt.

"Care Energy ist in unseren Augen ein gewöhnlicher Stromlieferant. Es liegt im Interesse der Verbraucher, dass das Unternehmen die gesetzlichen Vorschiften eines Stromlieferanten beachtet. Dazu gehört die Anzeige der Energiebelieferung bei der Bundesnetzagentur", erläutert Jochen Homann, der Präsident der Bundesnetzagentur.

"Wir verhängen heute ein Zwangsgeld gegen Care Energy, weil das Unternehmen unserer Aufforderung, die Haushaltskundenbelieferung anzuzeigen, nicht ausreichend nachgekommen ist", führt Homann weiter aus und ergänzt: "Wenn das Unternehmen unserer erneuten Aufforderung nicht nachkommt, werden wir ein weiteres, deutlich höheres Zwangsgeld verhängen."

Die Bundesnetzagentur hat Care Energy mit Beschluss vom 12. November 2014 dazu verpflichtet, die Tätigkeit der Belieferung von Haushaltskunden anzuzeigen. Care Energy hat daraufhin am 3. Dezember 2014 die Belieferung angezeigt. Diese Anzeige genügte nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Am selben Tag hat sich das Unternehmen mit der Begründung abgemeldet, dass keine Energielieferung durchgeführt würde. Umstände, die eine Änderung der geschäftlichen Tätigkeit ergeben hätten, wurden weder vorgetragen noch sind solche in sonstiger Weise ersichtlich. Insoweit besteht nach der Beendigungsanzeige von Care Energy derselbe rechtswidrige Zustand, wie er vor Abgabe der Belieferungsanzeige vorlag.

Gegen das Unternehmen wird ein Zwangsgeld in Höhe von 400.000 EUR festgesetzt. Gleichzeitig hat die Bundesnetzagentur ein Zwangsgeld in Höhe von 800.000 EUR für den Fall angedroht, dass das Unternehmen den Verpflichtungen nicht bis spätestens 23. Januar 2015 nachkommt."

Neben den gegen die Bundesnetzagentur laufenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln beauftragte Care-Energy heute die prozessbevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte GbR, gegen die verantwortlichen Beamten, als auch den Präsidenten der Bundesnetzagentur eine strafrechtliche Prüfung einzuleiten, da das Unternehmen die folgenden Delikte durch die Bundesnetzagentur verwirklicht sieht:

  • Falschbeurkundung im Amt (§ 348 StGB)
  • Rechtsbeugung (§ 339 StGB)
  • Vollstreckung bzw. Verfolgung gegen Unschuldige (§ 344, § 345 StGB)
  • Verletzung von Dienst- und Steuergeheimnissen (§ 353b, § 355 StGB)

u.a.,

als auch eine offizielle Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die verantwortlichen Beamten und den Präsidenten der Bundesnetzagentur beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einzureichen.

Wir hätten sehr gerne den Weihnachtsfrieden einkehren lassen. Dies ist uns leider nicht gelungen. Trotzdem wünschen wir auf diesem Weg allen Lesern ein besinnliches und geruhsames Weihnachtsfest.

Auch im neuen Jahr 2015, wird Care-Energy weiterhin für die Verbraucherrechte und das Recht auf nachhaltige und sozialverträgliche Energie unermüdlich kämpfen - wie sich das für einen Energiedienstleister gehört.

Quelle: mk-group Holding GmbH (ots)

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