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DRV-Präsident Holzenkamp: "Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland dürfen nicht benachteiligt werden"

Archivmeldung vom 22.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Viele Einwohner Deutschlands sehen in den letzten Jahren einen starken Wandel der Gesellschaft durch Gesetze, Verordnungen und Taten (Symbolbild)
Viele Einwohner Deutschlands sehen in den letzten Jahren einen starken Wandel der Gesellschaft durch Gesetze, Verordnungen und Taten (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Anlässlich der heutigen Debatte im Bundestag über den Entwurf des Lieferkettengesetzes betont der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), Franz-Josef Holzenkamp, dass die Verantwortung nicht einseitig an die deutsche Wirtschaft abgegeben werden darf: "Unsere Mitgliedsunternehmen nehmen ihre Verantwortung schon heute an und handeln danach. Neue und unverhältnismäßige Haftungsrisiken für den deutschen Mittelstand müssen verhindert werden."

Verhandlungen zum Lieferkettengesetz finden derzeit auch auf europäischer Ebene statt. Anstelle eines deutschen Sonderweges plädiert der DRV dafür, dass sich die Regierung für eine Lösung im Staatenverbund einsetzt. Holzenkamp: "Noch besser wäre eine globale Lösung, um ein global level playing field zu erreichen. Nur so wird sichergestellt, dass für alle Unternehmen dieselben Bedingungen gelten und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden."

Im Falle einer nationalen Lösung muss sichergestellt werden, dass bereits vorhandene Standards anerkannt werden. In Deutschland gibt es bereits gut funktionierende Qualitäts- und Zertifizierungssysteme mit hohen ökologischen und sozialen Standards. Dies findet sich bisher nicht im Gesetzentwurf wieder. Holzenkamp: "Es ist dringend notwendig, dass dieses Potential anerkannt und ausgeschöpft wird."

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in Deutschland ansässige Unternehmen mit Hauptverwaltung, -niederlassung oder Verwaltungssitz oder satzungsmäßigem Sitz in Deutschland unter den Anwendungsbereich fallen. Holzenkamp: "Damit sind ausländische Unternehmen, welche hier nur eine unselbständige Niederlassung haben, von den Pflichten des Gesetzentwurfs ausgenommen und erhalten einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der deutschen Wirtschaft. Dem muss ein Riegel vorgeschoben werden."

Quelle: Deutscher Raiffeisenverband (ots)


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