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Bericht: Reform der Maklerprovision bringt kaum Entlastungen

Archivmeldung vom 24.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die von der Bundesregierung geplante Reform der Maklerprovision beim Immobilienkauf, nach der künftig der Verkäufer bei Beauftragung eines Maklers diesen zumindest zur Hälfte selbst bezahlen muss, bringt offenbar kaum Entlastungen für Immobilienkäufer.

Das legt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen nah, über die das "Handelsblatt" berichtet. Dort wird angegeben, dass München, Stuttgart, Frankfurt am Main, Düsseldorf, Rosenheim, Mannheim, Bonn, Wiesbaden, Köln und Heidelberg die zehn deutschen Gemeinden sind, in denen der Erwerb von Einfamilienhäusern am teuersten ist. Beim Erwerb von selbstgenutzten Eigentumswohnungen lautet das Ranking der zehn teuersten kreisfreien Großstädte: München, Stuttgart, Frankfurt am Main, Köln, Düsseldorf, Hamburg, Münster, Rosenheim, Freiburg im Breisgau und Ingolstadt.

Doch in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen ist es bereits jetzt gängige Praxis, dass sich Käufer und Verkäufer die Maklergebühren teilen. Lediglich für Hamburg und Hessen würde der aktuelle Gesetzentwurf eine Verbesserung bedeuten. "In fast allen überhitzen Wohnungsmärkten werden die Maklerkosten bereits heute hälftig geteilt", kritisierte Chris Kühn, Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik der Grünen im Bundestag. "Die Entlastungswirkung für die Hauskäuferinnen und Hauskäufer durch die Reform der Maklerkosten ist gleich Null." Der Bundesregierung fehle es am politischen Willen, bei der Maklercourtage etwas Substantielles im Interesse der Verbraucher zu ändern. Ursprünglich hatte der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums noch das Bestellerprinzip beim Erwerb von Wohnimmobilien vorgesehen. Damit hätte nur noch derjenige den Makler bezahlen müssen, der ihn für den Kauf oder Verkauf von Wohnimmobilien auch beauftragt hat.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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