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Bundesnetzagentur beschließt 5G-Vergaberegeln

Archivmeldung vom 26.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Funkmast
Funkmast

Bild: Manfred Schimmel, pixelio.de

Die Bundesnetzagentur hat die endgültigen Vergabebedingungen und Auktionsregeln für die 5G-Frequenzauktion beschlossen. "Unsere Entscheidung schafft wichtige Voraussetzungen für die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, am Montag. "Durch die Vergabe der Frequenzen schaffen wir Planungs- und Investitionssicherheit und tragen zu einem schnellen und bedarfsgerechten Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland bei."

Mit der Bekanntgabe der Vergaberegeln wurde das Zulassungsverfahren zur Versteigerung der Frequenzen eröffnet. Die Vergabebedingungen umfassen unter anderem Auflagen zur besseren Versorgung sowohl in der Stadt als auch auf dem Land sowie entlang der Verkehrswege. So sollen die Netzbetreiber zum Beispiel bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland, alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen sowie die Schienenwege mit mehr als 2.000 Fahrgästen mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) versorgen. Bis Ende 2024 sollen alle übrigen Bundesstraßen folgen. Zudem sollen bis Ende 2024 alle Landes- und Staatsstraßen, die Seehäfen sowie das Kernnetz der Wasserstraßen im Binnenbereich und alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s versorgt werden. Eine rechtliche Verpflichtung für das sogenannte nationale Roaming soll es für die Netzbetreiber nicht geben. Den Betreibern soll lediglich ein "Verhandlungsgebot zu Kooperationen" auferlegt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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