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Zahl der sachgrundlosen Befristungen 2018 deutlich angestiegen

Archivmeldung vom 13.06.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.06.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Marvin Siefke / pixelio.de
Bild: Marvin Siefke / pixelio.de

Die Zahl der sachgrundlosen Befristungen von Arbeitsverträgen in Deutschland ist zuletzt deutlich gestiegen. Das geht aus neuen Hochrechnungen des Forschungsinstituts der Bundesagentur für Arbeit hervor, über die die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" berichten.

Mitte 2018 gab es demnach 1,8 Millionen Beschäftigungsverhältnisse, die ohne Sachgrund befristet waren. Ein Jahr zuvor waren es noch 1,58 Millionen gewesen. Das entspricht einem Anstieg von 14 Prozent. Die Zahlen stammen aus dem "Betriebspanel" des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Den Angaben zufolge gab es Mitte vergangenen Jahres 3,2 Millionen Arbeitsverträge, die mit und ohne Sachgrund befristet waren. Mitte 2017 waren es noch 3,15 Millionen. Damit nahmen die sachgrundlosen Befristungen deutlich überproportional zu.

Der Anteil befristeter Jobs an der betrieblichen Gesamtbeschäftigung blieb mit 8,3 Prozent jedoch konstant. In Nordrhein-Westfalen gab es Mitte vergangenen Jahres mit rund 462.000 die weitaus meisten sachgrundlos befristeten Jobs, gefolgt von Baden-Württemberg mit 282.000, Bayern mit 256.000 und Niedersachsen mit 155.000. In Berlin waren es rund 105.000, in Brandenburg etwa 36.000, in Mecklenburg-Vorpommern circa 22.000, in Sachsen rund 56.000 und in Sachsen-Anhalt 29 000. Laut Koalitionsvertrag von Union und SPD sollen sachgrundlose Befristungen künftig per Gesetz eingeschränkt werden. Arbeitgeber mit mehr als 75 Beschäftigten sollen künftig nur noch maximal 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristen dürfen. Die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes soll außerdem nur noch für die Dauer von 18 statt bislang 24 Monaten zulässig sein. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will einen Gesetzentwurf dazu noch in diesem Jahr vorlegen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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