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Kfz-Gewerbe: Diesel-Verbot würde Handel, Handwerk und Verbraucher schädigen

Archivmeldung vom 18.12.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.12.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Mercedes-Benz Vito, erste Generation
Mercedes-Benz Vito, erste Generation

Foto: Sven Storbeck
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Als Attacke gegen Einzelhandel, Handwerk und Verbraucher wertet der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) die Forderung des Umweltbundesamtes (UBA), Dieselfahrzeuge bis einschließlich der Schadstoffklasse Euro 5 aus den Innenstädten zu verbannen. Auf Basis des Fahrzeugbestands (Stand: 1.1.2015; Quelle: Kraftfahrtbundesamt) wären davon rund 13,4 Millionen Pkw sowie etwa 2,1 Millionen Kleintransporter bis 3,5 Tonnen betroffen, so ein ZDK-Sprecher.

"Wer dringende Hilfe beim Rohrbruch oder Heizungsausfall benötigt, dürfte dann in Zukunft dumm dastehen", so der ZDK-Sprecher. Auch bei der Warenbelieferung müssten die Verbraucher mit Einschränkungen rechnen. Denn Handwerker und Logistikdienstleister setzten aus guten Gründen auf die verbrauchsarme Dieseltechnik. Und schließlich würden rund 30 Prozent aller Pkw die Innenstädte meiden müssen. Fahrten zum Einkaufen fielen flach, der innerstädtische Einzelhandel hätte mit Einbußen zu rechnen.

Auch einer vom UBA geforderten Anpassung des Steuersatzes auf Dieselkraftstoff erteilte der ZDK erneut eine Absage. Die Forderung lasse außer Betracht, dass die ohnehin schon teureren Dieselfahrzeuge im Gegenzug durch die Kraftfahrzeugsteuer höher belastet werden als Benziner, so der ZDK-Sprecher. Dieselfahrer würden dann dreifach zur Kasse gebeten: beim höheren Anschaffungspreis, bei der Steuer und schließlich beim Kraftstoff. Das träfe vor allem viele Millionen Berufspendler, die sich aus guten Gründen für sparsame und effiziente Dieselfahrzeuge entschieden hätten. Außerdem lasse sich der von der Europäischen Union für das Jahr 2020 verabschiedete CO2-Grenzwert von 95 Gramm pro Kilometer ohne den Verbrauchsvorteil des Diesels nicht einhalten.

Quelle: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ots)

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