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Wirtschaftsweise: Konjunkturprognose für 2021 gesenkt - 2022 höher

Archivmeldung vom 08.11.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.11.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Hellsehen, Prognose, Raten, Vermuten (Symbolbild)
Hellsehen, Prognose, Raten, Vermuten (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erhöht die Konjunkturprognose für 2022, senkt aber die Erwartung für 2021. Im laufenden Jahr werde die deutsche Volkswirtschaft um 2,7 Prozent wachsen, erwarten die Forscher laut eines Berichts der "Frankfurter Allgemeine Zeitung".

Die Zeitung bezieht sich in ihrer am Dienstag erscheinenden Ausgabe auf das Herbstgutachten, das eigentlich erst am Mittwoch vorgestellt werden soll. Im Frühjahr waren für 2021 noch 3,1 Prozent vorhergesagt worden. Für das kommende Jahr sagt das Gremium nun einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 4,6 Prozent voraus, im Frühjahr waren für 2022 noch mit 4,0 Prozent (kalenderbereinigt: 4,1 Prozent) gerechnet worden. Im ersten Quartal 2022 soll das Bruttoinlandsprodukt das Vorkrisenniveau aus dem vierten Quartal schon wieder erreichen, heißt es in dem Gutachten weiter.

Die Inflationsrate wird nach Einschätzung des Sachverständigenrats in diesem Jahr im Durchschnitt 3,1 Prozent betragen, im Frühjahr waren noch mit 2,1 Prozent gerechnet worden. Für das kommende Jahr erwartet das Gremium einen Anstieg des Preisniveaus um 2,6 Prozent, nachdem im Frühjahr noch 1,9 Prozent kalkuliert worden waren. Für den Arbeitsmarkt rechnet der Rat für das laufende Jahr nun zunächst nur mit einem leichten Rückgang der Arbeitslosenzahl auf jahresdurchschnittlich 2,633 Millionen, im kommenden Jahr dann mit 2,367 Millionen. Das sind jeweils etwas weniger als bei der Frühjahrsprognose, als für 2021 noch 2,682 und für 2022 durchschnittlich 2,429 Arbeitslosen erwartet worden waren. Die Schuldenbremse könne spätestens ab dem Jahr 2023 wieder ohne Ausnahmeklausel eingehalten werden, heißt es laut FAZ im Herbstgutachten. Gespalten zeigt sich der Sachverständigenrat demnach in der Frage, wie Investitionen des Bundes gesteigert werden können, um Klimaschutz und Digitalisierung voranzubringen.

Veronika Grimm und Volker Wieland mahnen, "es ist zunächst sicherzustellen, dass eine Finanzierung der öffentlichen Investitionen nicht außerhalb der Regelungen der Schuldenbremse implementiert wird". Monika Schnitzer und Achim Truger zeigen sich offen für eine "dauerhafte Privilegierung zukunftsbezogener Ausgaben im Haushalt" oder einen kreditfinanzierten Investitionsfonds. Die Zentralbank fordern die aktuell nur vier statt fünf Weisen gemeinsam auf, zeitnah eine Ausstiegsstrategie aus der expansiven Geldpolitik zu kommunizieren, schreibt die Zeitung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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