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Kein Angebot für Leighton beim Übernahmeangebot für Hochtief erforderlich

Archivmeldung vom 20.10.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.10.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
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Die australische Börsenaufsicht (Australian Securities and Investment Commission, ASIC) hat ACS heute mitgeteilt, dass sie dem Antrag der HOCHTIEF AG auf Änderung des australischen Gesellschaftsrechts (Australian Corporations Act) nicht stattgeben hat, mit dem Grupo ACS (ACS, Actividades de Construcción y Servicios, S.A.) verpflichtet werden sollte, auch ein Angebot für die HOCHTIEF-Tochtergesellschaft Leighton Holdings (Leighton) abzugeben. HOCHTIEF hält 54,5% der Leighton-Anteile.

Nach australischem Recht müssen Unternehmen, die ein Angebot für ein anderes an einer anerkannten ausländischen Börse notiertes Unternehmen abgeben, in der Regel kein weiteres Angebot für dessen Tochtergesellschaft unterbreiten ("Downstream Acquisition Exemption"). Mit ihrer Entscheidung gegen den Antrag von HOCHTIEF hat ASIC diese Regelung bestätigt. ACS sieht keine Veranlassung, das bestehende Verhältnis zwischen Leighton und HOCHTIEF zu ändern. ACS wird ihr Angebot für Hochtief wie geplant abgeben und geht davon aus, dass die Annahmefrist Ende November beginnt. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Angebots wird ACS HOCHTIEF darin unterstützen, ihre 27-jährige Erfolgsgeschichte mit Leighton auch künftig fortzusetzen.

ACS hat die Absicht von HOCHTIEF, das australische Takeovers Panel anzurufen, zur Kenntnis genommen. ACS geht davon aus, dass das Takeovers Panel die Entscheidung der ASIC bestätigen wird.

Quelle: Grupo ACS (ACS, Actividades de Construcción y Servicios, S.A.)

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