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Mindestlohn in Aus- und Weiterbildungsbranche steigt auf 15,26 Euro

Archivmeldung vom 22.11.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.11.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Lohntüte
Lohntüte

Bild: Siegfried Fries / pixelio.de

Der Mindestlohn für die rund 22.000 Beschäftigten in der Aus- und Weiterbildungsbranche wird Anfang 2018 um 0,66 Cent auf 15,26 Euro pro Stunde steigen - ein Plus von 4,5 Prozent. Das Bundeskabinett werde am Mittwoch grünes Licht für eine entsprechende Verordnung der geschäftsführenden Bundesarbeitsministerin Katarina Barley (SPD) geben, berichtet das "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Der bereits im Mai 2017 geschlossene Tarifvertrag gilt mit dem Kabinettsbeschluss für alle Beschäftigten der Branche, darunter Lehrkräfte in Volkshochschulen, Flüchtlingssprachkursen oder Weiterbildungsmaßnahmen. Dazu zählt auch der Anspruch auf einen Mindesturlaub von 29 Tagen bei einer Fünf-Tage-Woche. Die Lohnuntergrenze für Arbeitnehmer in der Aus- und Weiterbildungsbranche war erstmals 2012 von der Bundesregierung für allgemeinverbindlich erklärt worden.

"Die Erhöhung des allgemeinverbindlichen Mindestlohns in der Weiterbildung ist eine deutliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr. Sie trägt dazu bei, den Abstand zu den im öffentlichen Dienst beschäftigten Pädagoginnen und Pädagogen etwas zu verringern", sagte Ansgar Klinger, Vorstandsmitglied der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". "Trotzdem müssen künftig deutliche Verbesserungen in der Weiterbildungsbranche erzielt werden, um die Lücke zu schließen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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