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Kassenärzte begrüßen Einigung beim Infektionsschutzgesetz

Archivmeldung vom 03.08.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.08.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
(Symbolbild)
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Bild: Eigenes Werk /SB

Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), hat die Einigung innerhalb der Bundesregierung für eine Novellierung des Infektionsschutzgesetzes positiv bewertet.

"Es ist zu begrüßen, dass die Maßnahmenvorschläge im Wesentlichen Optionen darstellen, die die Bundesländer ergreifen können, wenn für sie oder einzelne Teilregionen eine konkrete Gefährdung des Gesundheitswesens oder der kritischen Infrastruktur droht", sagte er der "Rheinischen Post".

"Maßgeblich dafür müssen bundesweit einheitlich definierte Kriterien sein, die über die reinen Inzidenzzahlen hinausgehen." Verbindliche Kriterien könnten unter anderem das Auftreten einer aggressiven Virusvariante und der Grad der Auslastung der Intensivstationen sein, so Gassen. "Bundesweit geltende Schutzmaßnahmen vor allem auf vulnerable Gruppen zu beziehen, ist ebenfalls richtig. Endlich findet auch eine Abkehr von der sinnfreien Massentestung zugunsten einer auch medizinisch sinnvollen Fokussierung statt", sagte der KBV-Chef.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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