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Kartellamtspräsident gegen geplante EU-Richtlinie zu Handelspraktiken

Archivmeldung vom 22.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Bild: Bundeskartellamt

Kartellamtspräsident Andreas Mundt hat die geplante EU-Richtlinie zu unlauteren Handelspraktiken im Lebensmittelhandel scharf kritisiert. "In der jetzt diskutierten Form läuft die Neuregelung Gefahr, durch tiefe Eingriffe in die Vertragsfreiheit den Wettbewerb sogar zu behindern und gerade auch kleine und mittelständische Unternehmen unangemessen zu benachteiligen", sagte Mundt dem "Handelsblatt". Unlautere Handelspraktiken gebe es in zahlreichen Branchen. Das könne mit den bestehenden Gesetzen jedoch heute schon effektiv aufgegriffen werden.

"Gerade im Lebensmittelhandel hat das Bundeskartellamt erfolgreich große Verfahren hierzu geführt", sagte Mundt. Eine allgemeingültige Sonderregelung für die Branche sei generell der falsche Weg. Zurzeit wird die endgültige Fassung der EU-Richtlinie im sogenannten Trilogverfahren zwischen EU-Parlament, Mitgliedsstaaten und Kommission abgestimmt. "Darüber hinaus schießen die geplante Richtlinie und insbesondere d ie Änderungsvorschläge des Parlaments auch über das Ziel hinaus", so der Kartellamtspräsident. Ursprünglich sollte die Richtlinie Landwirte vor der Macht der großen Handelskonzerne schützen, wurde aber durch Anträge von EU-Parlamentariern um zahlreiche Punkte erweitert. In einer Stellungnahme für die Bundesregierung nennt das Kartellamt beispielsweise das eingefügte Verbot von Tierschutzstandards der Händler, die über gesetzliche Vorgaben hinaus gehen. Dies behindere die Innovation in der Branche. "Eine solche Initiative entbehrt nicht nur jeder Rechtfertigung, sie dürfte auch europarechtswidrig sein", berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf das Schreiben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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