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In Hessen entstehen 2.000 neue Jobs in den Pflegeeinrichtungen

Archivmeldung vom 16.12.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.12.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerda Mahmens / pixelio.de
Bild: Gerda Mahmens / pixelio.de

Die Reform der Pflegeversicherung bringt in Hessen berufliche Chancen für all diejenigen, die an der Betreuung von pflegebedürftigen Menschen interessiert sind. Zusätzliche Alltagsbegleiter in Pflegeheimen und Einrichtungen der Tagespflege werden künftig zu einer umfangreicheren Betreuung pflegebedürftiger Menschen beitragen. Dadurch sind zum Jahresanfang 2015 allein in Hessen rund 2.000 Stellen für Betreuungskräfte neu zu besetzen. Deren Tätigkeit dient der Beschäftigung, Anleitung und Betreuung der Heimbewohner und der Gäste der Tagespflege.

Wer Interesse an einer Tätigkeit als Alltagsbegleiter hat, kann auch ohne spezielle Vorkenntnisse kurzfristig an entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen und Fortbildungen teilnehmen, informiert der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), der die privaten Pflegeeinrichtungen in Hessen vertritt. Der Verband begrüßt ausdrücklich das zusätzliche Personal in der Pflege.

"Durch die Änderungen im Gesetz ist es nun möglich, dass der einzelne Pflegebedürftige eine bessere und umfassendere Betreuung im Alltag bekommt", erklärt Hans-Joachim Rindfleisch-Jantzon, Landesvorsitzender des bpa Hessen. Damit ergeben sich Chancen für interessierte Menschen, die zum Beispiel nach einer Familienphase eine neue Tätigkeit aufnehmen möchten. "Die Arbeit ist ideal für jeden, der sich gerne sozial engagieren möchte", verdeutlicht Rindfleisch-Jantzon. Bei der Betreuung übernehmen die Begleiter beispielsweise gemeinsames Handwerken, Kochen, Vorlesen oder sie unternehmen mit den Bewohnern Ausflüge. Die erforderlichen Kenntnisse können in einem Orientierungspraktikum und in Seminaren erworben werden, die dann auch nachzuweisen sind. Grundvoraussetzungen sind die Freude und die Empathie im Umgang mit den Menschen."

Der bpa bietet ab Januar entsprechende Weiterbildungskurse zur "zusätzlichen Betreuungskraft nach § 87b SGB XI" an - weitere Kurse sind für das Frühjahr geplant.

"Die zusätzlichen Betreuungskräfte sind ein echter Segen für unsere Bewohner und Tagespflegegäste in den Pflegeeinrichtungen und werden dringend benötigt", betont Manfred Mauer, Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle. "Deswegen arbeiten wir eng mit den hessischen Pflegekassen zusammen, um eine unbürokratische Umsetzung zu Jahresbeginn zu ermöglichen."

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 8.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über 950 in Hessen) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 260.000 Arbeitsplätze und circa 20.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das investierte Kapital liegt bei etwa 20,6 Milliarden Euro.

Quelle: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (ots)

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