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EU-Kommission genehmigt Rettungsbeihilfe für Condor

Archivmeldung vom 14.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Steuern: Geld das für keinen bestimmten Zweck von den Einwohnern erzwungen wird. Es kann daher jederzeit zur finanziellen Befriedigung von Parlamentarierern verwendet werden (Symbolbild)
Steuern: Geld das für keinen bestimmten Zweck von den Einwohnern erzwungen wird. Es kann daher jederzeit zur finanziellen Befriedigung von Parlamentarierern verwendet werden (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die EU-Kommission hat die deutsche Rettungsbeihilfe für die Charterfluggesellschaft Condor in Höhe von 380 Millionen Euro nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft und genehmigt. Die Maßnahme werde dazu beitragen, dass Condor seine Luftverkehrsdienste im Interesse der Fluggäste ordnungsgemäß fortsetzen könne, teilte die Brüsseler Behörde am Montag mit.

Dabei sei nicht mit einer "übermäßigen Verzerrung des Wettbewerbs im Binnenmarkt" zu rechnen. Nach Angaben der EU-Kommission ist das Darlehen an strenge Auflagen geknüpft. Nach Einleitung der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, der Thomas-Cook-Gruppe, befindet sich Condor aktuell in einem akuten Liquiditätsengpass. Zudem musste Condor erhebliche Forderungen gegenüber anderen Unternehmen der Thomas-Cook-Gruppe abschreiben, die nicht mehr eingetrieben werden können. Der Mutterkonzern von Condor hatte in der Nacht vom 22. zum 23. September die Zwangsliquidation beantragt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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