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Leiharbeiter verdienen mehr als 40 Prozent weniger

Archivmeldung vom 28.10.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.10.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Immer mehr Arbeitsplätze gleichen Lohnsklaverei  mit Lohnsklaven (Symbolbild)
Immer mehr Arbeitsplätze gleichen Lohnsklaverei mit Lohnsklaven (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Leiharbeiter verdienen weiterhin im Schnitt deutlich weniger als ihre festangestellten Kollegen. Der Entgeltunterschied lag im vergangenen Jahr bei 41,4 Prozent. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten René Springer hervor, die der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vorliegt.

Demnach wurden 2021 rund 1,3 Millionen Leiharbeitsverhältnisse geschlossen und genauso viele wieder beendet. Fast jedes zweite Leiharbeitsverhältnis wird innerhalb der ersten drei Monate, mehr als jedes Vierte (28,6 Prozent) sogar innerhalb des ersten Monats wieder beendet. Leiharbeiter verdienen im Schnitt 1471 Euro weniger als ihre Kollegen, bei ausländischen Leiharbeitnehmern fällt der Lohnunterschied mit 1863 Euro weniger noch deutlicher aus.

Rund 61 Prozent der Leiharbeitnehmer erzielten damit im vergangenen Jahr einen Lohn, der nicht ausreicht, um nach 45 Arbeitsjahren eine Rente über der Grundsicherung im Alter zu erreichen.

"Das Modell Leiharbeit wird offenbar weiterhin systematisch dazu genutzt, um die Löhne zu drücken", kritisiert AfD-Politiker Springer. In der Leiharbeit müsse der Grundsatz gelten: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ab dem ersten Tag. "Um dem erhöhten Kündigungsrisiko und der Flexibilität der Leiharbeitnehmer Rechnung zu tragen, fordern wir eine Flexibilitätsprämie, die als prozentualer Aufschlag auf das Arbeitsentgelt geleistet wird", so der AfD-Politiker.

Seit 2017 müssen Leiharbeitnehmer nach neun Monaten genauso bezahlt werden wie regulär Beschäftigte im Betrieb. Es gibt jedoch die Möglichkeit, in tariflichen Vereinbarungen davon abzuweichen.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)


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