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Insolvenzverwalter warnen vor Verschleppung von Insolvenzanträgen

Archivmeldung vom 20.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die Insolvenzverwalter in Deutschland warnen Unternehmer davor, ihren Antrag für eine mögliche Insolvenz zu verschleppen. "Manche Eigentümer und Manager werden in eine Haftungsfalle hineinlaufen. Wer zu spät einen Antrag stellt, haftet dann mit seinem Privatvermögen", sagte der Vorsitzende des Verbands der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID), Christoph Niering, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben). "Ich fürchte, dass sich manche durch Nichtstun unwissentlich strafbar machen."

Insolvenzverschleppung sei strafbar. Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung die Pflicht zur Anmeldung von Insolvenzen noch bis Ende April ausgesetzt. Dies gelte jedoch "nur für den geringsten Teil der Unternehmen", sagte Niering: "Nur Firmen, die bisher noch vergeblich auf staatliche Hilfen warten und sicher sind, mit diesem Geld eine Insolvenz verhindern zu können, dürfen die Anmeldung aussetzen." Wer dagegen zahlungsunfähig sei und dies auch nicht durch mögliche Staatshilfen mehr ändern kann, müsste schon seit Oktober wieder den Gang zum Gericht antreten. Der Verbandsvorsitzende erwartet in Deutschland solange keine große Insolvenzwelle, "solange die Politik durch Kurzarbeitergeld und hohe Hilfszahlungen den Unternehmen so starke finanzielle Unterstützung gewährt". Die Politik greife durch ihre staatliche Unterstützung massiv in das Insolvenzgeschehen ein und setze übliche Regeln außer Kraf t. Niering glaubt deshalb: "Die Insolvenzzahlen werden auf keinen Fall das hohe Niveau wie während der Finanzmarktkrise 2009 erreichen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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