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Gaspreise für Haushalte im 2. Halbjahr 2023 um 6,9 % gesunken: Gas- und Strompreise bleiben trotz Rückgängen auf hohem Niveau

Archivmeldung vom 28.03.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.03.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die privaten Haushalte in Deutschland haben im 2. Halbjahr 2023 im Durchschnitt 11,41 Cent je Kilowattstunde Erdgas gezahlt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, fielen die Gaspreise damit gegenüber dem 1. Halbjahr 2023 um 6,9 %. Gegenüber dem 2. Halbjahr 2022 waren sie allerdings um gut ein Fünftel (+22,2 %) höher. Im Vergleich zum 2. Halbjahr 2021, dem Vergleichszeitraum vor dem russischen Angriff auf die Ukraine und der sich verstärkenden Energiekrise, lagen die Gaspreise für Haushaltskunden sogar um mehr als zwei Drittel (+67,1 %) höher.

Strom kostete die Verbraucherinnen und Verbraucher im 2. Halbjahr 2023 durchschnittlich 41,75 Cent je Kilowattstunde, das waren 1,3 % weniger als im 1. Halbjahr 2023, aber knapp ein Fünftel (+19,4 %) mehr als im 2. Halbjahr 2022 und gut ein Viertel (+27,0 %) mehr als im 2. Halbjahr 2021. In den Preisen sind die bis Jahresende 2023 geltenden Preisbremsen für Strom und Erdgas aus dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung berücksichtigt.

Private Haushalte profitieren langsam von den gesunkenen Großhandelspreisen

Sowohl die Preise für Erdgas als auch für Strom fielen unter anderem infolge der sinkenden Großhandelspreise im 2. Halbjahr 2023 gegenüber dem 1. Halbjahr 2023. Für die privaten Erdgaskunden fielen die Kosten für Energie und Vertrieb, die bei Erdgas knapp zwei Drittel des Kilowattstundenpreises ausmachen, um 6,7 %. Private Haushalte mit einem Jahresverbrauch von 200 Gigajoule und mehr zahlten sogar 8,4 % weniger. Zusätzlich zu den Einsparungen bei Energie und Vertrieb profitierten die Erdgaskunden auch von dem Wegfall der Bilanzierungsumlage ab 1. Oktober 2023.

Die privaten Stromkunden zahlten für Energie und Vertrieb im 2. Halbjahr 2023 durchschnittlich 3,9 % weniger als im 1. Halbjahr 2023. Bei einem Jahresverbrauch zwischen 2 500 Kilowattstunden und 5 000 Kilowattstunden sank dieser Kostenanteil, der bei Strom knapp der Hälfte des Kilowattstundenpreises entspricht, um 4,9 %.

Erdgaspreise für Nicht-Haushaltskunden um 12,5 % niedriger als im 1. Halbjahr 2023

Nicht-Haushaltskunden, zum Beispiel Unternehmen oder Behörden, zahlten im 2. Halbjahr 2023 für Erdgas ohne Mehrwertsteuer und andere abzugsfähige Steuern durchschnittlich 6,73 Cent je Kilowattstunde. Das waren 12,5 % weniger als im 1. Halbjahr 2023. Gegenüber dem 2. Halbjahr 2022 fielen die Preise um 16,5 %, gegenüber dem 2. Halbjahr 2021 lagen die Preise insgesamt aber um 45,4 % höher. Die Erdgaspreise für Nicht-Haushaltskunden entwickelten sich je nach Jahresverbrauch sehr unterschiedlich. Kunden mit einem Jahresverbrauch zwischen 1 000 und 10 000 Gigajoule zahlten im 2. Halbjahr 2023 mit 8,86 Cent je Kilowattstunde 9,0 % weniger als im 1. Halbjahr 2023. Die Preise für diese Verbrauchsgruppe lagen damit 35,3 % höher als im 2. Halbjahr 2022 und 99,1 % höher als im 2. Halbjahr 2021. Kunden mit einem Jahresverbrauch von über 4 Millionen Gigajoule zahlten mit 4,85 Cent je Kilowattstunde 14,2 % weniger als im 1. Halbjahr 2023. Die Preise lagen hier 57,2 % niedriger als im 2. Halbjahr 2022 und 14,6 % niedriger als im 2. Halbjahr 2021.

Für Strom zahlten Nicht-Haushaltskunden im 2. Halbjahr 2023 durchschnittlich 20,35 Cent je Kilowattstunde ohne Mehrwertsteuer und andere abzugsfähige Steuern. Damit war Strom für sie 1,7 % billiger als im 1. Halbjahr 2023 und 1,9 % billiger als im 2. Halbjahr 2022, aber 22,2 % teurer als im 2. Halbjahr 2021.

Methodische Hinweise:

Die Statistik der Erdgas- und Stromdurchschnittspreise wird seit 2020 vom Statistischen Bundesamt durchgeführt. Hierfür werden bei Energieversorgern alle Verkaufspreise erhoben. Diese beinhalten Grund- beziehungsweise Leistungspreis sowie Arbeitspreis und alle weiteren Preiskomponenten wie Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Dabei werden Verbrauchsgruppen für private Haushalte und Nicht-Haushaltskunden sowohl für Bestandskunden als auch neu abgeschlossene Verträge nach dem Jahresverbrauch definiert. Zusätzlich werden Verwaltungsdaten zu Stromsteuer und Energiesteuer sowie zu Erneuerbare-Energien-Gesetz-, Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz- und Offshore-Netzumlage ausgewertet. Vergleichbare Vorjahreswerte vor 2019 werden durch das europäische Statistikamt Eurostat veröffentlicht, ebenso vergleichbare Preise für andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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