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"Früher war ich müde - heute bin ich kaputt!"

Archivmeldung vom 13.05.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.05.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: "obs/GS Consult GmbH/Aldo Murillo"
Bild: "obs/GS Consult GmbH/Aldo Murillo"

Der immer schnellere Wandel in der Arbeitswelt lässt die Gefahr psychischer Belastungen steigen. Die Zusammenarbeit von Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebern bei der Beurteilung von psychischen Belastungsfaktoren kann dabei helfen, das Unternehmen für Veränderungsprozesse fit zu machen.

Seit dem Jahr 2013 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Beurteilung der Gesundheitsgefährdungen durch psychische Belastungen am Arbeitsplatz durchzuführen. Diese überfällige Erweiterung der entsprechenden Vorschriften im Arbeitsschutzgesetz hat lange gebraucht, denn jahrelang standen Themen wie Rückenbelastungen, Staub oder Lärm im Fokus der Bemühungen um gesunde Arbeit, während den zunehmenden psychosozialen Anforderungen nur wenig Beachtung geschenkt wurde.

"In Zeiten der Digitalisierung und der zunehmenden Flexibilisierung der Arbeit stehen jedoch neue Themen im Vordergrund," sagt Giovanni Sciurba, Geschäftsführer der auf betriebliche Veränderungen spezialisierten Unternehmensberatung GS Consult GmbH. "Viel zu viele Unternehmen versuchen noch, die psychischen Belastungen mit denselben Methoden zu messen, die sie bei Lärm oder Staubbelastungen einsetzen," so Sciurba. "Für psychische Belastungen braucht man aber völlig neue Verfahren, denn sie hängen in der Regel mit anderen Faktoren zusammen. Dazu gehören neben den Themen Unterforderung und Überforderung auch solche wie Leistungsdruck oder das Thema Führungsverhalten. Außerdem muss den Beschäftigten die Angst genommen werden, anschließend als leistungsschwach dazustehen, sonst wird es keine ehrlichen Antworten geben und das Unternehmen verschwendet viel Geld."

Die Gefährdungsbeurteilung hat zentrale Bedeutung für ein erfolgreiches betriebliches Gesundheitsmanagement. Ein gutes Thema für die Betriebspartner, fand auch das Bundesarbeitsgericht. In seiner Entscheidung vom 08.06.2004 (1 ABR 4/03 und 1 ABR 13/03) hat das BAG deutlich gemacht, dass bei der Planung und Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung die Arbeitnehmervertretung zu beteiligen ist. Doch gerade beim Thema psychische Belastungen gibt es in den Unternehmen noch viele Fragen zur konkreten Umsetzung dieser Vorgaben.

Quelle: GS Consult GmbH (ots)

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