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Google will Entscheidung vom Bundeskartellamt

Archivmeldung vom 20.10.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.10.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Logo der folgenden Bundesbehörde: Bundeskartellamt
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Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Google will den Kartellstreit mit einigen Verlagen um das Leistungsschutzrecht jetzt per Amtsbeschluss beenden. In einem Brief an das Bundeskartellamt, der der F.A.Z. (Online-Ausgabe) vorliegt, bittet der Konzern das Kartellamt um eine formelle Feststellung, dass es nicht tätig wird – obwohl die Verwertungsgesellschaft einiger Verlage, die VG Media, das fordert. Google bestätigte die Existenz des Briefes.

"Das Bundeskartellamt hat wiederholt öffentlich erklärt, dass es ein kartellrechtliches Vorgehen gegen Google beim Leistungsschutzrecht für nicht erforderlich hält. Die VG Media erweckt jedoch weiterhin den gegenteiligen Eindruck", sagte ein Sprecher des Unternehmens der F.A.Z. "Wir haben deshalb beim Bundeskartellamt beantragt, seine Entscheidung nun auch formal zu treffen." Tatsächlich hatte das Kartellamt im August eine vorherige Beschwerde der VG Media harsch zurückgewiesen. Sie sei nicht schlüssig und nicht substantiiert. Dabei hielt das Kartellamt sich die Möglichkeit offen, von Amts wegen aktiv zu werden – falls die Verlage Geld von Google verlangen und der Konzern sie daraufhin aus seiner allgemeinen Suche ganz entfernt. Das allerdings ist bisher nicht geschehen, Google hat nur die Anzeige von Artikeln einiger klagender Verlage in seinen Suchergebnissen verkürzt. Wenn das Kartellamt auf Googles Bitte eingeht, gilt das laut Gesetz nur, bis es neue Erkenntnisse hat.

Die Hauptklage der VG Media gegen Google allerdings ist noch nicht entschieden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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