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Zoll prüft bundesweit 500 landwirtschaftliche Betriebe

Archivmeldung vom 29.06.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.06.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Zoll
Bild: Zoll

In einer bundesweiten Schwerpunktaktion prüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls am 19. Juni 2020 rund 6.000 in landwirtschaftlichen Betrieben Beschäftigte hinsichtlich ihrer Arbeitsverhältnisse und führte fast 500 Geschäftsunterlagenprüfungen durch. Insgesamt waren rund 2.100 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz.

Bei einem Teil der Prüfungen begleiteten die zuständigen Arbeitsschutzbehörden und die für die Einhaltung der Hygienebestimmungen zuständigen Gesundheitsämter die Prüfungen. Schwerpunkt der Prüfungen waren landwirtschaftliche Betriebe, die Erntehelfer im Bereich Sonderkulturen wie Obst- und Gemüseanbau einsetzen. Im Fokus standen die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten, insbesondere die Einhaltung der Arbeitsbedingungen nach dem Mindestlohngesetz, sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten, die Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung und die illegale Ausländerbeschäftigung.

Seit dem 1. Januar 2020 gilt für die Beschäftigten in der Landwirtschaft der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,35 Euro.

Nach ersten Auswertungen wurden bereits elf Strafverfahren, hauptsächlich wegen Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen, des illegalen Aufenthalts und der Urkundenfälschung eingeleitet. Zudem wurden bisher sechs Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, die überwiegend Verstöße nach dem Mindestlohngesetz betreffen.

In 1.011 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen erforderlich, weil sich Hinweise insbesondere auf Verstöße nach dem Mindestlohngesetz, sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten, Leistungsmissbrauch und illegale Ausländerbeschäftigung ergeben haben.

Die FKS arbeitet im Rahmen ihrer Prüftätigkeit vor Ort eng mit den Arbeitsschutzbehörden der Länder zusammen. Die Zusammenarbeit zwischen Zoll- und Arbeitsschutzverwaltung wird weiter verstärkt, um die Einhaltung der Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutzbestimmungen durch die Arbeitgeber sicherzustellen.

Quelle: Generalzolldirektion (ots)

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