BaFin-Verfahren offenbart: Rufschädigung von Marktteilnehmern offenbar leicht möglich
Ein aktuelles Klageverfahren (Aktenzeichen 7 K 1217/24.F) eines Marktteilnehmers gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine brisante Schwachstelle im Umgang mit Hinweisen aufgedeckt: Bereits wenige, von nicht verifizierten E-Mail-Accounts versandte Nachrichten reichen aus, um eine öffentliche Warnmeldung der BaFin gegen ein Unternehmen auszulösen.
Im Verfahren wurde deutlich, dass die BaFin eingehende Hinweise weder überprüft noch die vermeintlichen Hinweisgeber kontaktiert hat. Damit eröffnet sich die Möglichkeit, Mitbewerber durch einfache, fingierte E-Mails schwerwiegend zu diskreditieren - ohne dass die Behörde die Authentizität der Meldungen hinterfragt.
"Das Verfahren zeigt, wie anfällig selbst offizielle Veröffentlichungen für Manipulation sein können", erklärt Christian Daudert. "Für Anleger ergeben sich daraus zwei zentrale Erkenntnisse:
Das Urteil macht deutlich, dass Anleger sowohl Vorsicht als auch kritisches Urteilsvermögen benötigen, um seriöse Informationen von gezielten Rufschädigungen zu trennen.
Quelle: Daudert & Daudert GmbH (ots)