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Preis für den Wohnungsneubau im Mai 2021 um 6,4 % gestiegen

Archivmeldung vom 12.07.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.07.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

"Die überdurchschnittliche Preissteigerung beim Neubau von Wohngebäuden im Mai 2021 von 6,4 % binnen Jahresfrist ist auf die stark gestiegenen Baumaterialpreise zu­rückzuführen", kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Tim-Oliver Müller, die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichen Baupreisindizes.

Müller weiter: "Hier machen sich insbesondere die stark gestiegenen Holzpreise bemerkbar - die Preise für Zimmer- und Holzbauarbeiten legten innerhalb eines Jahres um 28,5 % zu." Aber auch der Neubau von Büro- und Betriebsgebäuden sowie von Straßenbrücken sei deutlich teurer als ein Jahr zuvor, die Preissteigerung lägen zwischen 5,4 % und 6,6 %.

Dies sei kein Wunder, schließlich seien die für den Bau notwendigen Materialien in kürzester Zeit aufgrund deutlich gestiegener Nachfrage bei gleichzeitiger Knappheit im Preis stark gestiegen. "Für Bauholz mussten die Unternehmen im Mai 38 %, für Dachlatten sogar 43 % mehr bezahlen als im Vorjahr, Betonstahlmatten kosteten 30 %, Betonstahl 44 % und Bleche sogar 52 % mehr", erläuterte Müller die angespannte Situation. Und dies seien nur Durchschnittspreise, die Ausschläge seien in Einzelfällen sogar noch höher ausgefallen.

Müller: "Die aktuellen Baupreissteigerungen bedeuten somit nicht, dass sich die Bau­unternehmen auf Kosten der Aufraggeber bereichern würden, sondern nur, dass die gestiegenen Baumaterialpreise bei neuen Projekten (zum Teil) eingepreist werden. Bei schon bestehenden Verträgen bleiben die Unternehmen hingegen größtenteils auf den gestiegenen Kosten sitzen. Eine Möglichkeit, um die Risiken von Materialpreisstei­gerungen gerecht zu verteilen, sei die Vereinbarung von Stoffpreisgleitklauseln. Müller begrüßt daher die Vorgaben des Bundesministeriums des Innern sowie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur von Stoffpreisgleitklauseln für den Bundeshochbau und für die Verkehrsträger. Diese Regelungen sollten auch von Ländern und Kommunen entsprechend in Erwägung gezogen werden.

Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. (ots)

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