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Fußball-Fanartikel: Landgericht bestätigt Markenschutz des DFB

Archivmeldung vom 07.08.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.08.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Logo von DFB
Logo von DFB

Das Landgericht München I ist mit einem Urteilsspruch der Rechtsauffassung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gefolgt und hat die Einstweilige Verfügung gegen eine Einzelhandelskette wegen der "Verletzung von Markenrechten des Verbandes" bestätigt. Das teilte der DFB am Donnerstag mit.

Das Gericht sei in seinem Urteilsspruch zu der Ansicht gelangt, dass die Supermarktkette "mit den entsprechenden Fanprodukten gegen die Markenrechte des DFB verstoßen" habe. Das verwendete Logo sei der geschützten Marke so ähnlich, dass der Verkauf die Rechte des DFB verletze, begründeten die Richter das Urteil.

Dem Unternehmen bleibe es damit untersagt, eine Autofußmatte mit dem DFB-Adler sowie Fußball-Fanbekleidung mit einem ähnlichen Logo in seinem Sortiment anzubieten. Die Einzelhandelskette hatte ein Retro-Shirt im Stil des Weltmeister-Trikots von 1954 mit einem solchen Logo angeboten.

Das Gericht hat allerdings nicht geprüft, inwieweit der DFB-Adler überhaupt als Marke geschützt werden durfte. Real hat zwar diesbezüglich einen Antrag gestellt, jedoch handelt es sich hierbei üblicherweise um langwierige Verfahren beim Patent- und Markenamt. Für den DFB ist dies aber das weitaus bedeutsamere Verfahren, das derzeit noch ganz am Anfang steht und dessen Ausgang vollkommen offen ist.

Quelle: dts Nachrichtenagentur / ExtremNews

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