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Bafin rechtfertigt Leerverkauf-Verbot für Wirecard

Archivmeldung vom 20.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat ihr umstrittenes Verbot von Netto-Leerverkäufen in Wirecard-Aktien verteidigt. "Das ist keine Parteinahme seitens der Bafin", sagte eine Sprecherin der "Zeit". Man schütze hier nicht ein einzelnes Unternehmen, sondern das "Vertrauen in einen funktionsfähigen Markt".

Die Behörde will ihr Vorgehen ausdrücklich nicht als Misstrauensvotum gegenüber der Wirtschaftszeitung "Financial Times" verstanden wissen, deren Berichte die Kursturbulenzen der Wirecard-Aktie ausgelöst hatten. Die Bafin befinde sich noch mitten in einer Untersuchung, "ob es Marktmanipulation in den Wertpapieren der Wirecard gab", so die Sprecherin.

Indirekt machte sie die Presseberichte aber verantwortlich für die Entscheidung: "Es wurden Nachrichten, deren Wahrheitsgehalt nicht geklärt ist, in den Wert der Aktie eingepreist, als seien sie wahr". Und weiter: "Wir haben die Gefahr gesehen, dass die Preisbildung nicht mehr angemessen funktionieren könnte." Außerdem habe die Bafin mehr Leerverkäufe registriert, als öffentlich bekannt sei.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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