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Stadthalle Bad Godesberg in Bonn meldet Insolvenz an

Archivmeldung vom 03.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Stadthalle Bad Godesberg
Stadthalle Bad Godesberg

Foto: Triggerhappy
Lizenz: CC BY-SA 2.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Betreiber der Stadthalle Bad Godesberg in Bonn, Herr Weiermann, hat heute beim zuständigen Amtsgericht Bonn den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Aufgrund der Allgemeinverfügung der Bundesstadt Bonn vom 16. März 2020 zu kontaktreduzierenden Maßnahmen im Rahmen der Bekämpfung der Coronakrise musste der Betrieb eingestellt werden.

Anfang des Jahres deutete noch alles auf ein hervorragendes Geschäftsjahr hin. Die Stadthalle war für 2020, nicht zuletzt wegen zahlreicher Veranstaltungen zum "Beethoven-Jahr", komplett ausgebucht. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden und den Betrieb noch bis zum Ende des Pachtvertrages in zwei Jahren fortführen zu können, hatte der Betreiber umfangreiche Instandsetzungsmaßnahmen durchführen lassen. Mit Auslauf des Pachtvertrages sollte der Betrieb eingestellt werden, um die Stadthalle umfassend zu renovieren.

Es sollte eine moderne Eventlocation mit zeitgemäßer Gastronomie entstehen. Nach Informationen von Rechtsanwalt Markus Lehmkühler reicht die Liquidität nach Aufhebung des Betriebsverbots, die zurzeit noch nicht einmal absehbar ist, nicht aus, um den Geschäftsbetrieb wieder aufzunehmen. Auch staatlich geförderte Kredite in den kommenden Monaten würden an dieser Situation nichts ändern, da die Rückzahlung nicht bis zum Auslauf des Pachtvertrages erbracht werden könne, erklärte Rechtsanwalt Markus Lehmkühler. Der gerichtlich bestellte Insolvenzverwalter wird daher entscheiden müssen, ob und wenn ja, wann der Betrieb endgültig eingestellt werden wird oder ob noch gebuchte Events/Veranstaltungen durchgeführt werden können.

Quelle: Lehmkühler Rechtsanwälte Steuerberater (ots)

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