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Deutscher Gewerkschaftsbund fordert Verschärfung des Gesetzes zur Lohntransparenz

Archivmeldung vom 16.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Lohntüte
Lohntüte

Bild: Siegfried Fries / pixelio.de

Vor dem nächsten bundesweiten "Equal Pay Day" am 18. März fordert die stellvertretende Vorsitzende des Gewerkschaftsbundes (DGB), Elke Hannack, eine Verschärfung des Entgelttransparenzgesetzes, das in den Betrieben bisher praktisch folgenlos bleibt. "Das Gesetz hilft, ein Tabu zu brechen - mehr nicht", sagte sie der "Stuttgarter Zeitung" und den "Stuttgarter Nachrichten".

Seitdem es existiert, werde vermehrt über Gehälter gesprochen. "Für ein wirksames Gesetz fehlt jedoch an vielen Stellen die Verbindlichkeit - Arbeitgeber und Teile der Union haben diese erfolgreich verhindert." Die im Gesetz vorgesehene Evaluation sollte daher für "deutliche Verbesserungen" genutzt werden.

Eine Frau, die in einem Betrieb mit 199 oder weniger Beschäftigten arbeitet, habe nach dem geltenden Gesetz keinen Auskunftsanspruch, so die DGB-Vize. Allerdings arbeiteten zwei Drittel aller erwerbstätigen Frauen in kleinen und Kleinstbetrieben. "Das Gesetz muss auch für kleinere Betriebe gelten", forderte Hannack. Auch sollte es die Unternehmen verpflichten, ihre Entgeltpraxis zu überprüfen und Benachteiligungen zu beseitigen. "Zudem braucht es ein Verbandsklagerecht, damit Betroffene ihr Recht nicht selbst einklagen müssen."

Quelle: Stuttgarter Zeitung (ots)

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