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Bundesverwaltungsgericht schränkt Ausweitung von Sonntags-Arbeit ein

Archivmeldung vom 27.11.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.11.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Sitz des Bundesverwaltungsgerichtes im Reichsgerichtsgebäude in Leipzig (Blickrichtung Westen)
Sitz des Bundesverwaltungsgerichtes im Reichsgerichtsgebäude in Leipzig (Blickrichtung Westen)

Foto: Manecke
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Ausweitung der Sonntags-Arbeit in einem Urteil eingeschränkt. Die Richter sehen keine Notwendigkeit dafür, dass Videotheken, Bibliotheken, Call Center sowie Lotto- und Toto-Gesellschaften an Sonn- und Feiertagen geöffnet sind.

Das Gericht erklärte damit wesentliche Teile einer Verordnung des Bundeslandes Hessen für unwirksam, die weitreichende Ausnahmen für die Sonntags-Arbeit festgelegt hatte.

Beobachter rechnen mit weitreichenden Folgen durch das Urteil, da auch andere Bundesländer Verordnungen zur Sonntags-Arbeit erlassen hatten. Die Gewerkschaft Verdi sowie zwei evangelische Gemeindeverbände hatten gegen die hessische Verordnung geklagt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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