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Mindestlohn erhöht Kosten für Krankenfahrten

Archivmeldung vom 14.10.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.10.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: romelia / pixelio.de
Bild: romelia / pixelio.de

Die deutschen Krankenkassen müssen sich nach einem Bericht der "Neuen Osnabrücker Zeitung" auf einen deutlichen Anstieg der Kosten für Krankenfahrten einstellen. Grund ist der Mindestlohn für Taxifahrer. Allein in Niedersachsen verlangt der Gesamtverband Verkehrsbetriebe Niedersachsen (GVN) 25 Prozent mehr, wie die Zeitung berichtet. Die Höhe der Forderung begründete der Geschäftsführer der Fachvereinigung Taxi und Mietwagen im GVN, Gunther Zimmermann, mit entsprechend steigenden Kosten für die Unternehmen.

Die Leiterin der Techniker Krankenkasse in Niedersachsen, Inken Holldorf, sagte der Zeitung, in einem ersten Verhandlungsgespräch hätten sich die Taxen- und Mietwagenunternehmen mit den Kassen nicht geeinigt. Für diesen Dienstag ist ein weiteres Verhandlungsgespräch anberaumt worden.

Die Vergütungen werden nicht bundesweit, sondern landesweit ausgehandelt. In Niedersachsen gibt es dazu nach Angaben von Holldorf einen kassenübergreifenden Rahmenvertrag zwischen dem Verband der Ersatzkassen (vdek) und dem GVN. Der gegenwärtig gültige Vertrag läuft bis zum 31.03.2016. Eine Klausel ermöglicht allerdings neue Verhandlungen im Falle der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, wie er für Taxifahrer vom 1.1.2015 an gilt.

Die Vereinbarung über die Vergütung von Krankenfahrten muss gegenüber der Verkehrsbehörde angezeigt oder in einigen Landkreisen genehmigt werden. Daher haben die Genehmigungsbehörden das letzte Wort.

Die Kosten für Krankenfahrten übernehmen die Kassen etwa bei ambulanten Operationen, für Menschen mit bestimmten Schwerbehindertenausweisen oder für Pflegebedürftige, bei Serienbehandlungen wie Chemo-, Dialyse- und Bestrahlungsverfahren sowie auf Antrag in weiteren Fällen.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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