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Niedersachsen will Anteil an Volkswagen nicht aufstocken

Archivmeldung vom 20.10.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.10.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Land Niedersachsen wird seinen Anteil am Volkswagen-Konzern vorerst nicht auf 25 Prozent aufstocken, sollte der Europäische Gerichtshof am kommenden Dienstag das VW-Gesetz kippen. "Eine Erhöhung unseres Anteils an VW steht derzeit nicht zur Diskussion", sagte der niedersächsische Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) dem "Tagesspiegel am Sonntag".

Auch ein Rückzug aus dem Autokonzern, der vom niedersächsischen Koalitionspartner FDP favorisiert wird, sei nicht geplant. "Das Land Niedersachsen wird nicht bei VW aussteigen, sondern seinen Anteil von gut 20 Prozent halten."

Das VW-Gesetz regelt, dass kein VW-Aktionär mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben kann - unabhängig davon, wie viele Anteile er am Unternehmen hält. Fiele das Gesetz weg, würde das Land Niedersachsen an Einfluss bei VW verlieren. Spekuliert worden war, ob die Landesregierung von Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) nach dem Fall des Gesetzes den Landesanteil auf mehr als 25 Prozent aufstockt, um bei wichtigen Entscheidungen wie Werksschließungen eine Sperrminorität zu haben.

Der niedersächsische SPD-Chef und Spitzenkandidat für die Landtagswahl im kommenden Jahr, Wolfgang Jüttner, warf der Landesregierung schwere Versäumnisse als VW-Anteilseigner vor. "Das Land hätte seinen Anteil an VW viel früher erhöhen müssen. Vor anderthalb Jahren wäre dies für weniger als ein Drittel des heutigen Aktienkurses möglich gewesen", sagte Jüttner dem Tagesspiegel am Sonntag. "Die Landesregierung hat unverantwortliche Unterlassungspolitik betrieben." Das Land müsse nun gewährleisten, dass es auch nach dem Wegfall des VW-Gesetzes die "notwendigen Mitwirkungsrechte bei VW" behalte.

Quelle: Pressemitteilung Der Tagesspiegel

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