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DGB: KI-Einführung darf Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten nicht gefährden

Archivmeldung vom 14.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Künstliche Intelligenz (KI): Wer sie programmiert bestimmt welche Ethik diese verfolgen. Wenn Politiker verantwortlich sind für die Programmierung dann... (Symbolbild)
Künstliche Intelligenz (KI): Wer sie programmiert bestimmt welche Ethik diese verfolgen. Wenn Politiker verantwortlich sind für die Programmierung dann... (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Angesichts des zunehmenden Einsatzes von Künstlicher Intelligenz (KI) fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten zu wahren. KI-Anwendungen würden neue Möglichkeiten bieten, Beschäftigte und Belegschaften zu vermessen und zu bewerten, "zum Beispiel durch individuelles Profiling oder betriebliche Netzwerkanalysen", heißt es in einem Impulspapier des DGB, das am Dienstag veröffentlicht wird und dem Tagesspiegel exklusiv vorab vorliegt.

"Eine solche Form der Optimierung von Beschäftigten kann zusätzlichen Druck entfachen, neue psychische Belastungen hervorrufen und am Ende neue Konflikte auslösen", warnt der DGB. Die Gewerkschaft fordert "ein generelles Initiativ- und Mitbestimmungsrecht bei der Nutzung personenbezogener Daten", sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann. "Es muss klar sein, dass KI nicht hinter dem Rücken der Beschäftigten eingesetzt wird. Das ist auch die Grundlage für Akzeptanz und Vertrauen im Betrieb." Deshalb erwarte er von der Bundesregierung "einen konkreten Zukunftsplan, mit dem wir die KI für die Arbeitswelt gemeinsam politisch gestalten".

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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