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SÖP: Fernbus-Reisende haben weniger Rechte als Bahnkunden

Archivmeldung vom 02.08.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.08.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Fernbuss: Bussteig auf dem Zentralen Omnibus-Bahnhof in Hamburg
Fernbuss: Bussteig auf dem Zentralen Omnibus-Bahnhof in Hamburg

Foto: Lorenz Teschner
Lizenz: CC-BY-SA-2.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Fernbusreisende, die zu spät an ihr Ziel kommen, haben kaum Anspruch auf Sonderleistungen. Darauf weist die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr SÖP hin. "Eine Entschädigung im Sinne von Getränken oder Snacks erhalten Busreisende erst bei deutlicher Verspätung von über zwei Stunden und oft erst ab einer Reisestrecke von über 250 Kilometer", sagte SÖP-Geschäftsführer Heinz Klewe dem Nachrichtenmagazin "Focus".

Die Regelung beruht auf EU-Vorgaben. Bahnreisende bekommen schon nach 60 Minuten einen Teil des Ticketpreises zurück. Der SÖP empfiehlt, sich im Streitfall mit Busunternehmen an die Schlichtungsstelle zu wenden. Mitgliedsunternehmen sind: ADAC-Postbus, die Deutsche Bahn ("BerlinLinienbus") sowie "MeinFernbus". Kunden von Flixbus, National Express ("Euroline") und DeinBus.de müssen sich bei Beschwerden an die Anbieter selbst wenden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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