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Vattenfall muss Preise senken

Archivmeldung vom 14.08.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.08.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Gute Nachricht für Stromkunden: Der Bundesgerichtshof hat im Streit mit Stromversorgern die Rechte der Bundesnetzagentur gestärkt. Nach dem Urteil muss Vattenfall die Preise für die Nutzung seiner Stromnetze senken und insgesamt 50 Millionen Euro an seine Konkurrenten zurückzahlen. Das dürfte schon bald die Verbraucher entlasten.

Der Energieversorger Vattenfall muss insgesamt 50 Millionen Euro an seine Konkurrenten zurückzahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied, der Konzern habe von den Wettbewerbern zu hohe Durchleitungsgebühren für die Nutzung seines Stromnetzes verlangt. Das Urteil dürfte auch für die Verbraucher von Bedeutung sein, da Netzengelte etwa ein Drittel des Strompreises ausmachen. Die Bundesnetzagentur wollte mit der Aufforderung, die Entgelte zu senken, nach eigener Aussage auch explizit dazu beitragen, dass die Preise für die Verbraucher sinken.

Die Regulierungsbehörde hatte dem Konzern die Senkung der Preise um insgesamt 18 Prozent auferlegt und dabei die Kalkulation Vattenfalls in mehreren Punkten beanstandet. Dem Urteil zufolge muss Vattenfall die Netzentgelte grundsätzlich kürzen, einige Kostenpositionen dürfen aber kalkuliert werden. Damit hat die Netzagentur den Rechtsstreit überwiegend gewonnen. Energieversorgungsunternehmen sind seit November 2005 verpflichtet, ihre Stromnetze für Konkurrenten zu öffnen. Die Preise für die Fremdnutzung, die sogenannten Netzentgelte, müssen von der Bundesnetzagentur beziehungsweise von den Landesregulierungsbehörden genehmigt werden.

Derzeit existieren Hunderte unterschiedliche Netzentgelte, da die Stromleitungen in Deutschland viele verschiedene Besitzer haben. Die Hochspannungsnetze gehören den großen Energieversorgern, die Mittel- und Niederspannungsleitungen den Stadtwerken. Die Bundesnetzagentur soll unterbinden, dass Stromanbieter mit überhöhten Entgelten unliebsame Konkurrenten vom Markt drängen.

In dem Verfahren hatte sich Vattenfall auch gegen die Anordnung der Netzagentur gewehrt, seine Mehrerlöse aus dem Zeitraum vom 1. November 2005 bis 30. Juni 2006 bei den künftigen Gebühren kostensenkend zu berücksichtigen. Die Mehrerlöse müssen dem BGH zufolge zwar eingepreist werden - aber erst in der nächsten Kalkulationsperiode für die Entgelte.

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte die Beschwerde von Vattenfall gegen die Durchleitungsgebühren abgewiesen, dem Konzern in der Frage der Mehrerlöse aber zugestimmt. Daraufhin waren beide Streitparteien vor den Bundesgerichtshof gezogen.

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