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Handelskonzern Aldi kassiert EU-Agrarsubventionen in Millionenhöhe

Archivmeldung vom 14.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Einkaufstüte von Aldi Bild: Kku - wikipedia.org
Einkaufstüte von Aldi Bild: Kku - wikipedia.org

Große Agrarholdings, hinter denen Konzerne wie Aldi, RWE oder der Möbelhersteller Steinhoff stehen, kassieren über ihre Tochterfirmen jährliche EU-Agrarsubventionen in mehrfacher Millionenhöhe. Das geht aus einer Antwort des Bundeslandwirtschaftsministeriums auf eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor, die der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vorliegt.

Demnach erhielten Unternehmen, an denen Aldi-Nord und Aldi-Süd über Stiftungen beteiligt sind, EU-Agrarhilfen von über fünf Millionen Euro allein im Jahr 2019. Ein Sprecher von Aldi-Nord dementierte allerdings den Erhalt von fünf Millionen in den beiden Jahren. Aldi-Nord habe indirekt lediglich 950.000 Euro an EU-Zahlungen erhalten. Gleichzeitig kaufen die Agrarholdings der Konzerne seit Jahren systematisch landwirtschaftliche Böden auf und sorgen so für einen drastischen Anstieg der Bodenpreise. Sie erhöhten sich in den vergangenen 15 Jahren in Deutschland um mehr als 300 Prozent, wie aus der Antwort hervorgeht.

Die Verteuerung der Böden trug dazu bei, dass kleinere Agrarbetriebe häufig aufgeben mussten: Seit 2005 nahm die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe von knapp 400.000 auf 275.000 im Jahr 2016 ab, so das Papier.

Aus Sicht der Grünen müssen Bundesregierung und EU dringend umsteuern, um das Höfesterben und das umstrittene Geschäftsgebaren der Agrarholdings über Anteilsverkäufe, so genannte Share Deals, zu beenden. "Der Ausverkauf der bäuerlichen Landwirtschaft an Aldi, Steinhoff und Co. muss gestoppt werden", sagte Grünen-Agrarpolitiker Friedrich Ostendorff.

Auch die Bundesregierung sieht Handlungsbedarf. So heißt es in der Antwort des Landwirtschaftsministeriums: "Nach Auffassung der Bundesregierung sollten die EU-Agrarzahlungen an verbundene Unternehmen eingeschränkt werden." Man setze sich daher in den Verhandlungen auf EU-Ebene für die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020 dafür ein, dass die Mitgliedstaaten zukünftig Unternehmensverbünde mit ihren landwirtschaftlichen Tochterunternehmen als einen Antragsteller werten können.

Quelle: Rheinische Post (ots)


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