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RWI: Mindestlohn gibt kaum Impulse für die Konjunktur

Archivmeldung vom 27.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Rainer Aschenbrenner / pixelio.de
Bild: Rainer Aschenbrenner / pixelio.de

Die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland wird die gesamtwirtschaftliche Nachfrage voraussichtlich nicht nennenswert beleben. Zu diesem Ergebnis kommen aktuelle Schätzungen des RWI. Zwar dürfte sich durch den Mindestlohn das Arbeitseinkommen von Arbeitnehmern mit zumeist einfachen Tätigkeiten erhöhen. Gleichzeitig ist jedoch davon auszugehen, dass zahlreiche Unternehmen bei steigenden Kosten die Preise anheben. Zudem werden wohl insbesondere die Inhaber kleiner Unternehmen wegen der sinkenden Gewinne ihren Konsum einschränken. Gesamtwirtschaftlich wird der Effekt des Mindestlohns daher wohl weit geringer ausfallen als von der Bundesregierung erhofft.

Der ab dem 1. Januar 2015 geltende flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde wird voraussichtlich nicht zu einer nennenswerten Belebung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage führen. Daher wird er auch kaum positive Auswirkungen auf die Konjunktur haben. Zu diesem Ergebnis kommen aktuelle Schätzungen des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI). Demnach wird der Mindestlohn absehbar kaum zusätzliche Einkommen schaffen, sondern vor allem zu einer Umverteilung der verfügbaren Einkommen führen. Diese wird zu Lasten der Bezieher von Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen (Gewinneinkommen) gehen und sich zu Gunsten von Arbeitnehmern mit zumeist einfachen Tätigkeiten auswirken.

Die Bundesregierung verspricht sich laut Jahreswirtschaftsbericht von dieser Umverteilung nicht nur eine gerechtere Einkommensverteilung, sondern auch eine stärkere gesamtwirtschaftliche Nachfrage. Bezüglich der Nachfragewirkungen fokussiert sie ihre Argumentation jedoch allein auf die erhoffte Zunahme der Arbeitseinkommen und erwartet, dass deren konjunkturelle Wirkung durch Multiplikatoreffekte weiter verstärkt wird. Zwei aus makroökonomischer Sicht entscheidende Aspekte werden dabei vernachlässigt: Erstens dürften zahlreiche Unternehmen bei steigenden Kosten die Preise anheben, was die Kaufkraft aller Konsumenten dämpft. Zweitens sind auch Gewinneinkommen mit 35% ein relevanter Bestandteil der verfügbaren Einkommen. Manche Unternehmer werden zwar versuchen, ihre Gewinnentnahmen zu Lasten der Rücklagen stabil zu halten. Kleinen Unternehmen, die durch den Mindestlohn überdurchschnittlich belastet werden, steht diese Option jedoch wohl häufig nicht offen, so dass deren Inhaber als Konsequenz wohl ihren Konsum einschränken werden.

Lediglich in dem Maße, wie die Konsumquote der Arbeitnehmerhaushalte die der Unternehmerhaushalte übersteigt, sind geringe Nachfrageeffekte zu erwarten. Es sind allerdings sogar Konstellationen denkbar, in denen der Mindestlohn bereits kurzfristig die gesamtwirtschaftliche Nachfrage reduziert, da aufgrund der Sozialabgaben die Arbeitskosten stärker steigen als die Nettolöhne der Arbeitnehmer.

Quelle: Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (idw)

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