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Verbraucher-Chef fordert Entschädigungen für VW-Kunden

Archivmeldung vom 18.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Logo von Volkswagen
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Deutschlands oberster Verbraucherschützer, Klaus Müller, hat den VW-Konzern aufgefordert, den im Dieselskandal geschädigten deutschen Kunden finanziell stärker entgegen zu kommen. "Wer betrügt wie Volkswagen, sollte seine Kunden unbedingt entschädigen", sagte der Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".

"Volkswagen wäre klug beraten, gegenüber seinen Kunden in Deutschland nicht einfach zur Nulllösung zu greifen", sagte Müller. Es wäre für VW kein Problem, auch deutsche Kunden zu entschädigen. "Das kann ein pauschaler Betrag oder aber ein Entgegenkommen bei Service- und Reparaturleistungen sein, indem bei anstehenden Leistungen einer VW-Vertragswerkstatt die Rechnungen bis zu einem bestimmten Betrag übernommen werden", sagte vzbv-Chef Müller.

Die Kunden erwarteten auch in Deutschland ein "faires Angebot zur Wiedergutmachung, das sich der Konzern wohl auch leisten kann." Müller forderte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) zudem auf, das Kraftfahrtbundesamt zu einer echten Kontrollbehörde für Gesundheits- und Umweltgefahren durch Autoabgase auszubauen.

Dabei könnte auch die Kompetenz des Umweltbundesamts genutzt werden. "Dazu muss der Gesetzgeber endlich wirksame Reformvorschläge machen", sagte er. "Dobrindt darf die Reformen beim Kraftfahrtbundesamt nicht nur ankündigen, sondern muss sie auch umsetzen. Tut er das nicht, wäre er ein schlechter Verkehrsminister."

Kontext: Volkswagen hatte 480.000 US-Kunden Entschädigungen von jeweils bis zu 7000 US-Dollar zugesagt. Der Konzern sah sich dazu veranlasst, weil Schadenersatzforderungen in den USA leichter durchgesetzt werden können. Für deutsche Kunden ist eine solche Entschädigung nicht vorgesehen. Sie würde den Konzern nach Expertenmeinung auch überfordern. Das kann für den obersten deutschen Verbraucherschützer aber kein Grund sein, deutsche VW-Kunden leer ausgehen zu lassen.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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