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Zeitung: Ikea: lebenslanges Umtauschrecht bleibt

Archivmeldung vom 17.10.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.10.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Logo von IKEA
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Ikea hält am unbefristeten Umtauschrecht für Möbel fest. Der stellvertretende Deutschland-Chef Michael Mette sagte am Freitag dem in Bielefeld erscheinenden WESTFALEN-BLATT: »Wir rudern nicht zurück. Für alles, was seit dem 25. August gekauft wurde, gilt das lebenslange Rückgaberecht.«

Zuvor hatte Deutschland-Chef Peter Betzel daran Zweifel geweckt. Am vergangenen Dienstag hatte er bei einer Pressekonferenz eingeschränkt, das Versprechen schließe alte, abgenutzte Möbel nicht ein. Wer 15 Jahre mit seiner Küche glücklich sei, könne diese anschließend nicht einfach zurückgeben. Mette sagte dem WESTFALEN-BLATT, Ikea wolle sich mit dem großzügigen Rückgaberecht von der Konkurrenz deutlich abheben, das hohe Vertrauen in die eigene Produktqualität signalisieren, den Kunden ein risikoloses Einkaufen ermöglichen und damit den Umsatz ankurbeln. Allerdings würden lange vor dem 25. August gekaufte Möbel nicht zurückgenommen.

Die Verbraucherzentrale NRW wies darauf hin, dass Ikea zwar das Rückgaberecht verändern könne, aber die im aktuelen Katalog gemachten Versprechen für die seit dem 25. August erworbenen Möbel einhalten müsse. Um Irritationen bei Kunden zu vermeiden, sollten Unternehmen Beschränkungen bei der Dauer des Rückgaberechts und bei der Art und Beschaffenheit der Produkte eindeutig und rechtlich sauber formulieren, sagte Peter Lindackers von der Verbraucherzentrale der Zeitung.

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)

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