Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Wirtschaft Illegale E-Book-Portale setzen Buchhandel unter Druck

Illegale E-Book-Portale setzen Buchhandel unter Druck

Archivmeldung vom 18.10.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.10.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
E-Book  Bild: pixelio.de, J. Christ
E-Book Bild: pixelio.de, J. Christ

Seit Jahren beschert der illegale Download von E-Books dem Deutschen Buchhandel hohe Einbußen. COMPUTER BILD enthüllt, wie Kriminelle die deutschen Verleger jetzt zur Zusammenarbeit zwingen wollen (Heft 23/2013, ab Samstag am Kiosk).

Das Konzept ist so einfach wie geschäftsschädigend für Autoren und Verleger: Statt 10 oder 20 Euro für ein Werk zu verlangen, bietet das Portal Torboox seinen Nutzern drei Monate lang für zehn Euro beliebig viele Downloads an. Ob Klassiker oder aktuelle Bestseller - mit mehr als 39.000 Titeln ist faktisch kein Buch vor den Kriminellen sicher. Offenbar machen viele Leser von dem fragwürdigen Angebot Gebrauch und bezahlen dafür. Einer der Hintermänner von Torboox, der sich hinter dem Pseudonym "Spiegelbest" verbirgt, behauptete gegenüber COMPUTER BILD: "Wir haben bis zu 100.000 Downloads pro Tag." Bestärkt von diesem Zuspruch boten die Kriminellen den deutschen Verlagen gar an, ihre Plattform für eine E-Book-Flatrate zu nutzen. Die Verleger lehnten dies erwartungsgemäß ab. Die Torboox-Betreiber erklärten nun: "Wir wollen ein 'Spotify' für E-Books werden." Sie drohen damit weiterzumachen, bis "die Buchindustrie akzeptiert, dass sich E-Books nur über eine Flatrate verkaufen lassen".

Obwohl die Betreiber von Torboox behaupten, keine kommerziellen Interessen zu verfolgen, sind sie und die Hintermänner von 48 weiteren illegalen Seiten schon im Visier der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). Diese ließ bereits ähnlich funktionierende Filmportale schließen. Und unstrittig ist: Das Einstellen urheberrechtlich geschützter Werke auf solchen Plattformen ist eine Straftat, für die drei bis fünf Jahre Gefängnis drohen. Ebenso ist der Download von gestohlenen E-Books strafbar.

Quelle: COMPUTER BILD-Gruppe/COMPUTERBILD.de (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte faseln in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige