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Millionenbetrug: Anlageberater erstattet Selbstanzeige

Archivmeldung vom 17.03.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.03.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat Ermittlungen gegen einen Anlageberater aufgenommen, der seinen mutmaßlichen Millionenbetrug selbst angezeigt hat. Wie die "Neue Osnabrücker Zeitung" berichtet, soll der Mann über einen Zeitraum von acht bis zehn Jahren eine Gesamtsumme von circa 4,5 Millionen Euro veruntreut haben. Axel Zumstrull, Anwalt des Beraters, sagte der Zeitung: "Das Geld ist komplett weg." Die Summe basiert laut NOZ auf den Berechnungen des Anwalts. Die Staatsanwaltschaft bestätigte dem Blatt den Eingang der Selbstanzeige. Die Ermittlungen befänden sich aber noch im Anfangsstadium, so ein Sprecher.

Die Summe verteilt sich laut Zumstrull auf etwa 40 Geschädigte. Der Großteil lebe im Osnabrücker Land. Die Anleger hätten in den vergangenen Tagen Post von ihrem Berater erhalten, in dem er die Veruntreuung eingeräumt habe. Auch die Bank, für die er freiberuflich gearbeitet habe, soll einen Brief erhalten haben. Der Staatsanwaltschaft seien vier Aktenordner mit belastendem Material übergeben worden.

Zumstrull sagte der NOZ: "Das Geld ist komplett weg. Es ist zum einen in die Aufrechterhaltung des Systems geflossen. Zum anderen ist es privat verbraucht worden." Nach Angaben des Anwalts habe der Berater seinen Kunden unrealistisch hohe Renditen auf Geldanlagen versprochen. Habe ein Kunde die Auszahlung beantragt, habe er auf das Vermögen andere Kunden zurückgegriffen. "Das System hätte noch über Monate, vielleicht sogar Jahre aufrechterhalten werden können", sagte der Anwalt, der nun mit einer Freiheitsstrafe für seinen Mandanten rechnet. Laut Zumstrull habe ein Lebenswandel des Beraters zu dem Bedürfnis geführt, die Wahrheit ans Licht zu bringen. Weiter ins Detail wollte der Anwalt zu den Beweggründen nicht gehen, schreibt die NOZ.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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