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Inflationsrate im März 2023 voraussichtlich +7,4 %

Archivmeldung vom 30.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Inflation, Euro, Finanzen (Symbolbild)
Inflation, Euro, Finanzen (Symbolbild)

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Die Inflationsrate in Deutschland wird im März 2023 voraussichtlich +7,4 % betragen. Gemessen wird sie als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat. Nachdem die Inflationsrate im Januar und Februar 2023 jeweils bei +8,7 % gelegen hatte, fällt die Inflationsrate nun deutlich niedriger aus. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber Februar 2023 voraussichtlich um 0,8 %.

Seit Beginn des Kriegs in der Ukraine sind insbesondere die Preise für Energie und Nahrungsmittel merklich angestiegen und haben die Inflationsrate erheblich beeinflusst. Im März 2023 stiegen die Preise für Nahrungsmittel im Vergleich zum Vorjahresmonat mit +22,3 % weiterhin überdurchschnittlich. Dagegen verlangsamte sich der Anstieg der Energiepreise, die im März 2022 im Zuge des russischen Überfalls auf die Ukraine sprunghaft gestiegen waren, mit +3,5 % deutlich (Februar 2023: +19,1 % gegenüber Februar 2022). Neben diesem Basiseffekt infolge des hohen Indexstands im März 2022 trugen auch die Maßnahmen des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung, die im Verbraucherpreisindex abgebildet werden, zu dieser Entwicklung bei.

Inflationsrechner gibt Auskunft über persönliche Inflationsrate:

Mit dem persönlichen Inflationsrechner des Statistischen Bundesamtes können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre monatlichen Konsumausgaben für einzelne Güterbereiche entsprechend des eigenen Verbrauchsverhaltens anpassen und eine persönliche Inflationsrate berechnen.

Methodische Hinweise:

Mit den Ergebnissen für den Berichtsmonat Januar 2023 erfolgte die Umstellung des Verbraucherpreisindex von der bisherigen Basis 2015 auf das Basisjahr 2020. Über die Revision informiert ein ausführliches Hintergrundpapier, das im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar ist.

Der Verbraucherpreisindex (VPI) und der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) unterscheiden sich hinsichtlich Erfassungsbereich und Methodik. Bei der Berechnung des VPI werden anders als beim HVPI zusätzlich die Ausgaben der privaten Haushalte für selbstgenutztes Wohneigentum, für Glücksspiel und für den Rundfunkbeitrag berücksichtigt. Zudem werden die Gütergewichte des HVPI jährlich aktualisiert. Aufgrund des deutlich geringeren Gewichts für den Bereich Wohnen im HVPI, haben die Preissteigerungen anderer Güterbereiche einen größeren Einfluss auf die Entwicklung des HVPI im Vergleich zum VPI.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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