Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Wirtschaft Durchschnittserlös bei Abgabe von Strom an Haushalte 2018 um 1,0 % gestiegen

Durchschnittserlös bei Abgabe von Strom an Haushalte 2018 um 1,0 % gestiegen

Archivmeldung vom 13.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Energieversorgungsunternehmen haben im Jahr 2018 bei der Abgabe von Strom an alle Letztverbraucher (zum Beispiel Unternehmen und private Haushalte) im Durchschnitt 17,22 Cent je Kilowattstunde eingenommen. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) stieg der Durchschnittserlös um 5,8 % gegenüber 2017.

Die Höhe dieses Anstiegs ist allerdings wesentlich durch die geänderte Erhebungsmethodik im Zuge der Novellierung des Energiestatistikgesetzes zu erklären. Nach der neuen Methodik wurden erstmals mit dem Berichtsjahr 2018 auch Netznutzungsentgelte, die den Sondervertragskunden in Rechnung gestellt werden, in die Berechnung des Durchschnittserlöses einbezogen. Der von der Änderung nicht betroffene Durchschnittserlös bei der Abgabe an Haushaltskunden lag bei 24,40 Cent je Kilowattstunde. Dies ist ein Plus von 1,0 % gegenüber 2017.

Der durchschnittliche Erlös aus Stromlieferungen an Sondervertragskunden (zum Beispiel energieintensive Industriebetriebe) nahm im Jahr 2018 um 11,4 % auf 13,92 Cent je Kilowattstunde zu. Auch dieser Anstieg beruht auf der Novellierung des Energiestatistikgesetzes und der dadurch geänderten Erhebungsmethodik. Bei diesem Wert handelt es sich um den sogenannten Grenzpreis, der die gesetzliche Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgabe darstellt. Konzessionsabgaben sind Entgelte, die die Energieversorger den Gemeinden für das Recht zahlen müssen, öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur Versorgung der Letztverbraucher mit Strom zu nutzen.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte gebiss in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige