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HDE gegen verpflichtende Rücksendegebühr im Online-Handel

Archivmeldung vom 30.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Paket & Päckchen (Symbolbild)
Paket & Päckchen (Symbolbild)

Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Der Handelsverband Deutschland (HDE) lehnt die Einführung einer verpflichtenden Rücksendegebühr bei Retouren von mangelfreien Produkten ab. "Den Unternehmen jetzt gesetzlich vorzuschreiben, Rücksendungen nur noch kostenpflichtig anzubieten, würde in den Wettbewerb eingreifen und die Bemühungen um Innovationen bremsen", sagte die HDE-Geschäftsführerin für Nachhaltigkeit, Antje Gerstein, dem "Handelsblatt".

"Zudem ist es angesichts der EU-Vorgaben zum Widerrufsrecht und zu den Kostentragungspflichten fraglich, ob ein nationaler Alleingang bei der Regelung zum Widerrufsrecht überhaupt sinnvoll und machbar ist." Gerstein gab zu bedenken, dass die Verbraucherrechte-Richtlinie den Händlern die Möglichkeit einräume, kostenlose Retouren zu ermöglichen.

"Statt die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufsrechts zu reglementieren, sollten auf europäischer Ebene besser die Möglichkeiten des Missbrauchs des Widerrufsrechts eingeschränkt werden", mahnte die HDE-Expertin. "Damit könnte die Zahl der Retouren sinnvoll und effizient reduziert werden." Im Übrigen liege es im Interesse des Handels, die Zahl der Retouren aus ökologischer und ökonomischer Sicht so klein wie möglich zu halten, sagte Gerstein. "Dabei arbeiten die Handelsunternehmen beispielsweise mit Systemen Künstlicher Intelligenz, um den Kundenwunsch so passgenau wie möglich erfüllen zu können."

Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen im Bundesjustizministerium hatte die Einführung einer "Kostentragungspflicht" ins Spiel gebracht. In einem Policy-Brief des Beratungsgremiums, der am Montag an das Ministerium übergeben wurde, begründen die Experten ihren Vorstoß damit, dass viele Unternehmen aus Wettbewerbsgründen von Rücksendegebühren absähen. "Dieses Problem wäre gelöst, wenn von Gesetzes wegen die Kunden zur Tragung der Rücksendegebühren verpflichtet wären." Die Sachverständigen sehen vor allem positive Effekte einer solchen Gebühr. So zeige eine Studie der Forschungsgruppe Retourenmanagement an der Universität Bamberg von 2019, dass bereits die Einführung einer Mindestrücksendegebühr von drei Euro zu einer Senkung der Retourenanzahl um 16 Prozent führen würde.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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