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Antidiskriminierungsbeauftragte will Lohnauskunftsrecht für alle

Archivmeldung vom 05.01.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Lohntüte
Lohntüte

Bild: Siegfried Fries / pixelio.de

Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes macht sich dafür stark, dass der neue Auskunftsanspruch für Löhne nach dem Entgelttransparenzgesetz auf alle Beschäftigten in Deutschland ausgeweitet wird – und damit auch für Betriebe mit weniger als 200 Mitarbeiter gilt. "Wir müssen uns weiter dafür einsetzen, dass endlich alle Menschen für gleiche Arbeit auch den gleichen Lohn erhalten – ganz unabhängig vom Geschlecht", sagte Christine Lüders der Funke-Mediengruppe. "Auch Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen sollten die Möglichkeit haben, Transparenz über die Entgeltstrukturen zu erhalten."

Ohne Transparenz sei eine gerechte Gehaltsverteilung nicht zu erreichen. Auch die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack fordert eine Ausweitung der Rechte gerade auch auf Kleinstbetriebe mit ein bis fünf Mitarbeitern: "Dort ist die Entgeltdiskriminierung am höchsten." Die Antidiskriminierungsbeauftrage Lüders begrüßt ausdrücklich das neue Gesetz, das am 6. Januar in Kraft tritt.

"Ich setze darauf, dass viele Beschäftigte von ihrem Recht auf Auskunft Gebrauch machen und so allmählich eine Kultur der Transparenz geschaffen wird, die bisher in vielen Unternehmen leider fehlt." Lüders rief Unternehmen und Verwaltungen auf, freiwillig einen Entgelt-Check durchzuführen. "Damit zeigen Betriebe, dass sie sich für eine gerechte Behandlung ihrer Beschäftigten einsetzen - und würdigen so auch deren Arbeit", so Lüder. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Hannack bezweifelt unterdessen, dass das neue Gesetz in der jetzigen Form den erwünschten Erfolg bringt. "Das Entgelttransparenzgesetz wird nicht dazu beitragen, dass wir zu mehr Lohngerechtigkeit in den Betrieben kommen", sagte Hannack der Funke-Mediengruppe. Es werde allerhöchstens dazu beitragen, dass es mehr Transparenz in Bezug auf die Gehaltsstruktur in den Betrieben und Verwaltungen gebe. "Das reicht bei Weitem nicht aus, um tatsächlich die Lohnlücke zu schließen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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