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Anzahl der Jobs mit Mindestlohn von 2015 bis 2018 kontinuierlich gesunken

Archivmeldung vom 27.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Im April 2018 wurden in Deutschland 930 000 Jobs mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro brutto je Arbeitsstunde bezahlt. Damit hat sich die Zahl der Jobs mit Mindestlohn von 2015 bis 2018 mehr als halbiert (2015: 1,91 Millionen Jobs). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurde im April 2018 in 2,4 % aller Beschäftigungsverhältnisse der Mindestlohn gezahlt.

In Ostdeutschland lag der Anteil mit 4,6 % noch deutlich höher, allerdings nicht einmal halb so hoch wie 2015. Eine Tendenz zur Angleichung an das Westniveau ist damit deutlich erkennbar. Weitere 509 000 Beschäftigungsverhältnisse beziehungsweise 1,3 % aller Jobs hatten im April 2018 einen rechnerischen Stundenverdienst unterhalb des Mindestlohns. Dies ist jedoch nicht zwingend auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz zurückzuführen. Nicht alle Regelungen des Gesetzes können trennscharf in der Statistik abgegrenzt werden (zum Beispiel spezifische Mindestlohnregelungen für Praktikantinnen und Praktikanten). Die Zahl der Jobs mit einem rechnerischen Stundenverdienst unterhalb des Mindestlohns war ebenfalls rückläufig, sie hat sich seit 2015 (1,01 Millionen Jobs) etwa halbiert.

Mit diesen ersten vorläufigen Ergebnissen der Verdienststrukturerhebung 2018 (VSE 2018) liegen Informationen aus der amtlichen Statistik zur Entwicklung der Beschäftigung mit und unter dem gesetzlichen Mindestlohn seit dessen Einführung im Jahr 2015 bis einschließlich 2018 vor. Die Ergebnisse basieren auf Meldungen von Betrieben zu Verdiensten und Arbeitsstunden ihrer im April des jeweiligen Jahres beschäftigten Personen. Grundlage bilden Daten der betrieblichen Lohnbuchhaltung. Die Betriebe werden anhand einer geschichteten Zufallsstichprobe ausgewählt. Im Gegensatz zu den Verdiensterhebungen (VE) 2015 bis einschließlich 2017 bestand für die VSE 2018 Auskunftspflicht.

Am 1. Januar 2019 stieg der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro auf 9,19 Euro. Mögliche Effekte dieser Erhöhung wird die VE 2019 aufzeigen. Eine Veröffentlichung der Ergebnisse ist für die nächsten Wochen vorgesehen.

Methodische Hinweise:

Die Angaben für 2018 sind erste vorläufige Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung 2018 (VSE 2018). Bei der VSE handelt es sich um eine Erhebung auf Basis einer geschichteten Zufallsstichprobe bei 60 000 Betrieben mit Auskunftspflicht zu Verdiensten und Arbeitszeiten. Zum Zeitpunkt der Erstellung des vorläufigen Ergebnisses lagen rund 88 % der Meldungen der Betriebe vor. Auf dieser Basis wurde mithilfe mathematisch-statistischer Verfahren ein vorläufiges und zugleich repräsentatives Ergebnis ermittelt.

Verdiensterhebung (VE) 2015 bis 2017: Diese Sondererhebungen wurden von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durchgeführt, um Daten zur Wirkung des Mindestlohns zu gewinnen. Auf freiwilliger Basis berichteten dazu repräsentativ ausgewählte Betriebe über Bruttoverdienste und Arbeitszeiten im April der Berichtsjahre. Mit diesen Angaben wurden durchschnittliche Bruttostundenlöhne für jedes Beschäftigungsverhältnis berechnet und mit dem geltenden Mindestlohn verglichen.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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