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Datenschutzgrundverordnung erwischt Firmen kalt

Archivmeldung vom 25.11.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.11.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
EU-Fahne: DSGVO fordert Initiative. Bild: Stephanie Hofschlaeger, pixelio.de
EU-Fahne: DSGVO fordert Initiative. Bild: Stephanie Hofschlaeger, pixelio.de

Nur jedes zweite Unternehmen in Deutschland holt sich bei der Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Hilfe von externen Experten. Laut einer neuen Umfrage des Berliner Digitalverbands BITKOM unter 500 Betrieben haben nur 48 Prozent aller Firmen mit 20 oder mehr Beschäftigen angegeben, Spezialisten außerhalb des eigenen Hauses hinzugezogen zu haben.

Umsetzen oder Strafe zahlen

Am häufigsten wurden externe Anwälte eingeschaltet, die von rund jedem dritten Unternehmen mit Blick auf die EU-DSGVO konsultiert wurden. Externe Prüfer oder Auditoren haben 29 Prozent aller Unternehmen hinzugezogen, eine externe Datenschutzberatung fand in jedem fünften Unternehmen (21 Prozent) statt.

"Nur rund jedes achte Unternehmen wird nach eigener Einschätzung bis zum Stichtag die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung vollständig umgesetzt haben. Angesichts dieses geringen Anteils und der Höhe der möglichen Bußgelder ist die eher geringe Inanspruchnahme von externer Hilfe bei der Umsetzung eher überraschend", sagt Susanne Dehmel, Mitglied der BITKOM-Geschäftsführung für Recht und Sicherheit.

Nur noch sechs Monate Zeit

"Von den EU-Vorgaben sind praktisch alle Unternehmen betroffen, da sie für alle Unternehmen gilt, die personenbezogene Daten verarbeiten. Für Unternehmen, die noch gar nichts getan haben, wird allmählich die Zeit knapp", erklärt Dehmel. Denn in genau sechs Monaten müssen Unternehmen die Vorgaben der DSGVO umgesetzt haben - andernfalls drohen Bußgelder in Millionenhöhe.

Am 25. Mai 2018 endet eine zweijährige Übergangsfrist, die den Unternehmen für die Umstellung eingeräumt wurde. Strafen bis hin zu vier Prozent des Umsatzes drohen.

Quelle: www.pressetext.com/Florian Fügemann

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